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Aus gegebenem Anlass möchte die Gemeindeverwaltung darauf hinweisen, dass landwirtschaftliche Flächen während der Nutzzeit nur über die vorhandenen Wege betreten werden dürfen. |
Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Bestellung und Ernte, bei Grünflächen in dem Zeitraum vom 01. April bis 15. Oktober.
Wir bitten auch darum, dass insbesondere Hundehalterinnen und -halter darauf achten, dass ihre Tiere abseits der Wege die Flächen nicht betreten.
Unterstützen Sie unsere Landwirte mit Ihrem Verhalten. Wir danken bereits jetzt für das Verständnis!