Neue Bestattungsform auf den Friedhöfen der Gemeinde Gersheim (Baumgrabstätten)

Nach und nach werden wir in Umsetzung des vom Gemeinderat beschlossenen Friedhofskonzeptes auf nahezu allen Friedhöfen Baumgrabfelder ausweisen.

Bei diesen Baumgrabfeldern handelt es sich um Felder, in denen ausschließlich Urnen bestattet werden können. Auch anonyme Bestattungen sind dort zulässig.

Sofern es die räumlichen Verhältnisse zulassen, versuchen wir in enger Abstimmung mit dem Ortsrat eine Kombination von Grabfeldern für Baumbestattungen mit Rasengrabfeldern zu ermöglichen.

Rasengrabstätten sind Einzel- und Familiengrabstätten (nur als einstellige Tiefgräber) für Sargbestattungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit des Bestatteten zugeteilt werden.

Eine Urnenbestattung im Rasengrabfeld ist nur solange möglich, wie auf dem entsprechenden Friedhof ein Feld für Baumgrabstätten noch nicht angelegt wurde.

Sowohl bei den Baumgrabfeldern (Urnen) als auch bei den Rasengrabstellen (Särge) handelt es sich um für die Angehörigen pflegelose Grabstätten.

Die Pflegearbeiten für diese Grabfelder werden für die Dauer der Ruhezeit von der Gemeinde übernommen. Näheres regelt ein zwischen dem Nutzungsberechtigten der Grabstätte und der Gemeinde abzuschließender Vertrag.

Das Ablegen von Grabschmuck (Blumen, Kerzen, etc.) ist bei dieser Bestattungsform nicht möglich. Insbesondere in der Vegetationszeit wird abgelegter Grabschmuck jedweder Art von der Gemeinde entfernt.

Das erste Baumgrabfeld wurde vor wenigen Monaten in Niedergailbach hergestellt.

Auf den Friedhöfen in Herbitzheim, Rubenheim und Reinheim werden in Kürze auch Bestattungen im Baumgrabfeld möglich sein.

Auf diesen 3 Friedhöfen wird das neue Feld jeweils durch ein Feld für Rasengräber flankiert.

In 2026 sollen die Friedhöfe in Walsheim und Gersheim diese Bestattungsform erhalten.

In diesem Jahr soll auch der Trauerwald in Medelsheim seiner Bestimmung übergeben werden.

Die Friedhofsgebührensatzung sieht für die neuen Bestattungsformen folgende Kosten vor:

  • Grabstellengebühr für ein Urnengrab im Baumbestattungsfeld (15 Jahre): 1.280,00 €
  • Grabstellengebühr für ein Urnengrab im Baumbestattungsfeld (30 Jahre): 2.560,00 €
  • Grabstellengebühr für ein Urnengrab im Rasengrabfeld (15 Jahre): 617,50 €
    den Grabanfertigungsgebühren in Höhe von 584,85 € (nur noch in Ausnahmen)
  • Grabstellengebühr für ein Einzel- oder Tiefgrab im Rasengrabfeld (30 Jahre): 1.235,00 € zzgl. den Grabanfertigungsgebühren in Höhe von 1.226,40 €(Einzelgrab)/1.521,45 € (Tiefgrab)

Hinzu kommt jeweils noch die Grabpflegegebühr:

  • Baumurnengrab (15 Jahre): 750,00 €
  • Baumurnengrab (30 Jahre): 1.500,00 €
  • Rasengrab (Urne – 15 Jahre): 1.500,00 €
  • Rasengrab (Sarg – 30 Jahre): 3.000,00 €

 Selbstverständlich bleiben die gewohnten Bestattungsformen auf den Friedhöfen erhalten.

 Grabschmuck an Urnenwänden und -stelen

Nach wie vor stellen wir fest, dass die Flächen vor den Urnenwänden mitunter ungepflegt aussehen, weil Grabschmuck verwelkte Blumen und abgebrannte Kerzen über Wochen nicht entfernt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass laut der geltenden Friedhofssatzung der Gemeinde Gersheim nur natürliche Produkte in der Trauerfloristik verwendet werden dürfen. Nach § 23 Abs. 3 Nr. g der Friedhofssatzung ist auch das Anbringen von Gegenständen wie z.B. Kerzenhaltern, Blumenvasen und dergleichen an der Kammer bzw. der Verschlussplatte unzulässig. Anlässlich einer Bestattung abgestellte Kränze, Gestecke u. ä. sind spätestens sechs Wochen nach dieser vom Nutzungsberechtigten zu entfernen. Wir möchten darauf hinweisen, dass satzungswidrig abgestellte Gegenstände an und um die Urnenwände ohne weitere Ankündigung entfernt und entsorgt werden können.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Wahl der Grabstätte, dass es sich bei diesen neuen Formen um für die Angehörigen pflegelose Bestattungsformen handelt, bei denen Grabschmuck, in welcher Form auch immer und abgesehen von Begräbnissen, eben gerade nicht vorgesehen ist.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Gemeinde Gersheim
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