Städte und Gemeinden sind verpflichtet, vom Land verteilte Asylsuchende und Flüchtlinge aufzunehmen. Hierbei soll die Einwohnerzahl der Kommune berücksichtigt werden.

Asylsuchende und Flüchtlinge werden in der Regel in privatem Wohnraum untergebracht. Hierbei handelt es sich um Wohnungen für Einzelpersonen bis zu Wohnraum für mehrere Personen in Mehrfamilienhäusern. Die Entscheidung über die Art und Größe des Wohnraumes liegt bei der Gemeinde. Sie ist auch abhängig von der Situation auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.