Eltern und Erziehungsberechtigte haben Ende März die Unterlagen zur Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe erhalten. Das Schulamt der Gemeinde Gersheim weist darauf hin, dass An- bzw. Abmeldungen nur noch bis 30. April 2025 möglich sind. Kinder, die in diesem Schuljahr an der Schulbuchausleihe teilgenommen haben, werden automatisch ins kommende Schuljahr übernommen, sofern die Eltern sie nicht abmelden bzw. die Kinder nicht die Schule wechseln. Schulabgänger müssen nicht von der Schulbuchausleihe abgemeldet werden.
In der letzten Zeit häufen sich die Anfragen bezüglich der Arbeitshefte. In die Arbeitshefte darf hineingeschrieben werden. Die Kinder behalten diese am Ende des Schuljahres. Lediglich die Bücher müssen jeweils zurückgegeben werden. Diese werden auf dem Ausleihbeleg entsprechend gekennzeichnet.