3. Änderungssatzung über die Änderung der Brandschutzsatzung für die Gemeinde Gersheim

 

Auf Grund des § 10 Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vom 29. November 2006 (Amtsbl. S. 2207), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1111), in Verbindung mit § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. November 2025 (Amtsbl. I S. 1086), hat der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim am 12.05.2026 folgende 3. Änderungssatzung beschlossen:


§
3 Personalstärke und Ausstattung der Löschbezirke mit Fahrzeugen

 

(1) Personalstärke (Mindeststärke):

 

Löschbezirk   1: Gersheim-Mitte             1 Löschgruppe Sollstärke: 1/3/24           (28)

Löschbezirk   2: Reinheim                            1 Löschgruppe Sollstärke: 1/3/24           (28)

Löschbezirk   3: Rubenheim                       1 Löschstaffel  Sollstärke: 1/3/15           (19)

Löschbezirk   4: Herbitzheim                      1 Löschgruppe Sollstärke: 1/3/24           (28)

Löschbezirk   5: Bliesdalheim                    1 Löschstaffel  Sollstärke: 1/3/15           (19)

Löschbezirk   6: Walsheim                           1 Löschgruppe Sollstärke: 1/3/24           (28)

Löschbezirk   7: Medelsheim                     1 Löschstaffel  Sollstärke: 1/3/15           (19)

Löschbezirk   8: Niedergailbach               1 Löschstaffel  Sollstärke: 1/3/15           (19)

Löschbezirk   9: Seyweiler                            1 Löschstaffel  Sollstärke: 1/3/15           (19)

Löschbezirk 10: Peppenkum/Utweiler                 1 Löschgruppe Sollstärke: 1/3/24           (28)

 

(2) Ausstattung mit Fahrzeugen (Mindestausstattung):

 

Löschbezirk   1:                LF 20/20                                                 Abkürzungen:

Löschbezirk   2:                LF 10, ELW1                                          KdoW = Kommandowagen

Löschbezirk   3:                TSF-W, MTW                                         GW-A = Gerätewagen-Atemschutz

Löschbezirk   4:                HLF 20/20                                               GW-G = Gerätewagen-Gefahrgut

Löschbezirk   5:                TSF-W,                                                      HLF Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug

Löschbezirk   6:                HLF 10/10, MTW                                LF = Löschgruppenfahrzeug

Löschbezirk   7:                TSF-W, MTW                                         RW = Rüstwagen

Löschbezirk   8:                TSF-W                                                        TLF = Tanklöschfahrzeug

Löschbezirk   9:                TSF-W                                                        TSF = Tragkraftspritzenfahrzeug

Löschbezirk 10:                LF 20/20-TH                                          TSF-W = Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser

Wehrführer:                         KdoW                                                         KLF = Kleinlöschfahrzeug

ELW = Einsatzleitwagen

§5 – Beendigung des aktiven Dienstes

 

(1) Mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters scheidet ein Feuerwehrangehöriger oder eine Feuerwehrangehörige aus dem aktiven Dienst aus.

 

§10 – Inkrafttreten

 

  1. Die 3. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft. Zugleich treten die bisherigen § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 5 Abs. 1 der Satzung außer Kraft.
  2. Gemäß § 12 Abs. 6 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

 

 

Gersheim, 21.07.2026

 

Der Bürgermeister

Michael Clivot

Bürgermeister

Gemeinde Gersheim
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