Der Gemeinderat Gersheim hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Batteriespeichersystem Herbitzheim an der L.II.O.231“ sowie auch den Entwurf der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Veröffentlichung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung

Ziel des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanteiländerung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Batteriespeicherwerkes.

Das ca. 0,48 ha große Plangebiet liegt zwischen den Ortschaften Herbitzheim und Rubenheim, angrenzend an die nördliche Straßenkante der L 231.

Der Geltungsbereich umfasst Teile der Parzellen 1115, 1116, 1118, 1119, 1120, 1121, 1122, 1123, 1124, 1125, 1126, 1126/2, 1127, 1128 und 1129 in Flur 5 der Gemarkung Herbitzheim.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der untenstehenden Abbildung zu entnehmen.

Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes identisch.

Der Bebauungsplan „Batteriespeichersystem Herbitzheim an der L.II.O.231“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurden bereits vom 15.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Batteriespeichersystem Herbitzheim an der L.II.O.231“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes vom 21.10.2024 bis einschließlich zum 22.11.2024 im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer 11, zu den untenstehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegen.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

 

Öffnungszeiten der Gemeinde Gersheim

  • Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
  • Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

 

Gleichzeitig werden die Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Gersheim unter https://www.gersheim.de/bekanntmachungen/ zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.

 

Unter der Internetadresse

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 21.10.2024 bis einschließlich zum 22.11.2024 zur Verfügung.

 

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:

  • Bürgerstellungnahme
    • Insbesondere zu den Nacht- und Ruhezeiten, sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen keine Störungen erfolgen.  Weiterhin ist nicht ausgeführt, welche Schadstoffe durch die erforderlichen Fundament-Arbeiten freigesetzt werden könnten.
  • Bürgerstellungnahme
    • Aufgrund der Lärmbelästigungen durch die Kühlventilatoren sowie der Lichteinwirkung von Beleuchtungsmasten fühlen sich Anwohner gestört. Es wird ein Lärmgutachten gefordert. Es wird eine Wertminderung von Wohnanwesen in der Umgebung befürchtet.
  • Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
    • Für den möglichen Verlust von Brutstätten sollten Nist- und Quartierhilfen für Vögel, Fledermäuse und entsprechende Tierarten im Bebauungsplangebiet und dessen näherem Umfeld angebracht werden.
    • Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines Wasserschutzgebietes und eines Vorranggebietes für Grundwasserschutz, besondere Schutzbestimmungen sind zu beachten.
    • Für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist im Umweltbericht darzulegen, dass qualitative Beeinträchtigungen nicht zu besorgen sind.
    • Innerhalb des Plangebietes besteht ein Eintrag im Kataster für Altlasten und altlastenverdächtige Flächen. Die Fläche ist zu kennzeichnen. Gegen die Überbauung der Altablagerung bestehen bodenschutzrechtlich keine Bedenken. Es werden Auflagen bezüglich der Altlast im Bauschein formuliert werden.
    • Unbelastete Niederschlagswässer könnten in das Gewässer Laudenbach eingeleitet werden. Der Löschwasserbedarf für potenzielle Brandfälle ist zu berücksichtigen.
  • Landesdenkmalamt
    • Die Vorschriften des saarländischen Denkmalschutzes sind einzuhalten.
  • Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Referat OBB 1.1
    • Das Plangebiet liegt innerhalb eines Vorranggebietes für Grundwasserschutz. Die hiermit verbundenen Restriktionen sind darzustellen.
  • Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz – Oberste Forstbehörde
    • Es grenzt Wald direkt in nördlich, nordöstlicher, östlicher und südöstlicher Richtung an den Geltungsbereich an.
    • Es wird gebeten, die Regelungen des § 14 Abs. 3 LWaldG als „Nachrichtliche Übernahme gern. § 9 Abs. 6 BauGB“ im Bebauungsplan aufzunehmen.
  • Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
    • Das Vorhaben wird aus energiepolitischer Sicht unter Berücksichtigung aller relevanten Belange sehr begrüßt.
    • Das Verfahren ist mit dem Oberbergamt abzustimmen.
  • Biosphärenzweckverband Bliesgau
    • Grundsätzlich erscheint die Nutzung dieses stark vorbelasteten Standorts für das geplante Batteriewerk insoweit sinnvoll, das so keine bisher ungenutzten Flächen neu versiegelt werden. Es werden allerdings Nachfragen zu den Themen Distanz zum Umspannwerk, Nähe zum Bach (Hochwassergefahr) und Amphibienschutz gestellt.

 

Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:

  • Planzeichnung des Bebauungsplanes
  • Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende
  • Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten:
  • Umweltrelevante Angaben zum Standort
  • Bedarf an Grund und Boden
  • Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
  • Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen
  • Abgrenzung des Untersuchungsraumes
  • Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter
  • Immissionssituation
  • Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
  • Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
  • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen
  • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild
  • Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen
  • Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung
  • Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung
  • Prüfung von Planungsalternativen
  • Biotoptypenplan
  • Schalltechnisches Gutachten Bebauungsplan „Batteriespeichersystem Herbitzheim an der L.II.O.231“, Konzept dB plus GmbH, 13.08.2024
  • Wasserrechtliche Stellungnahme zur Bewertung eines Bauvorhabens – Batteriegroßspeicher Gersheim-Herbitzheim, SGS TÜV Saar, September 2024
  • Bebauungsplan „Batteriegroßspeicher an der L.II.O 231, Herbitzheim“ Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Büro für Landschaftsökologie GbR, H.-J. Flottmann & A. Flottmann-Stoll, September 2024
  • Altablagerung „Rubenheim-Herbitzheim“ – Orientierende Untersuchungen, BUCHHOLZ + PARTNER GmbH, 06.08.2024

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch an die E-Mail-Adresse: info@gersheim.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.

 

Für die FNP-Teiländerung gilt:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Saarland.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Gersheim oder ein von der Gemeinde Gersheim eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Gersheim oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Gersheim oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Gersheim ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Gersheim zu diesem Thema am 30.10.2024 eine Bürgerinformationsveranstaltung im Kulturhaus Gersheim plant.

 

Michael Clivot

Bürgermeister