Der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim hat in seiner Sitzung am 17.06.2025 die erneute Veröffentlichung der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Bebauung Langgärten Utweiler“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

 

Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung „Bebauung Langgärten Utweiler“ werden folgende Ziele verfolgt:

Im Ortsteil Utweiler der Gemeinde Gersheim soll am südwestlichen Siedlungsrand auf einer bisher unbebauten Grün- bzw. Freifläche Raum zum Wohnen und Arbeiten geschaffen werden. Die Fläche befindet sich unmittelbar am Siedlungsrand westlich vom Ende der Bruder-Konrad-Straße im Bereich einer Einmündung bei der Hausnr. 15. Das Umfeld des Plangebiets ist durch landwirtschaftliche Höfe und bewirtschaftete Flächen, sowie Bebauung geprägt. Das Grundstück gehört zu dem angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Auf dieser Grundlage kann das geplante Vorhaben nicht realisiert werden. Die Gemeinde Gersheim beabsichtigt deshalb nach § 1 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 4 BauGB, den genannten Bereich durch den Erlass einer Ergänzungssatzung in den im Zusammenhang bebauten Bereich miteinzubeziehen und somit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Bebauung zu schaffen. Hierdurch soll der Siedlungsbestand im Bereich des westlichen Endes der Bruder-Konrad-Straße sinnvoll abgerundet werden. Eine Bebauung ist ohne die Ergänzungssatzung nicht möglich.

 

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 5.500 qm.

Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren gem. § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

 

Aufgrund der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen wurde die Satzung nochmals überarbeitet und ergänzt. Gegenüber dem ausgelegten Planstand vom 08.04.2024 ergeben sich im Wesentlichen folgende Änderungen:

  • Änderung der Art der baulichen Nutzung, von einem Dörflichen Wohngebiet gem. § 5a BauNVO, zu einem Dorfgebiet gem. § 5 BauNVO
  • Aufnahme von Leitungen, Maststandorten und Abwasseranlagen, inklusive Schutzstreifen bzw. Freihaltebereichen und Flächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten des Netzbetreibers zu belasten sind

 

Darüber hinaus wurden als Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weiterhin vorsorgliche Hinweise zu den Themen Bodenschutz und Telekommunikationsleitungen, Denkmalschutz, Entwässerung, Abwasserleitungen und Stromleitungen in die Satzung aufgenommen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim hat in seiner Sitzung am 17.06.2025 den überarbeiteten und ergänzten Entwurf der Satzung „Bebauung Langgärten Utweiler“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, gebilligt und die erneute Veröffentlichung im Internet sowie die erneute öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß §§ 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m.  4a Abs. 3 S. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) und der Begründung in der Zeit vom 30.06.2025 bis einschließlich 01.08.2025 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.gersheim.de unter folgendem Pfad: Rathaus & Service – Gemeindeverwaltung – Öffentliche Bekanntmachungen, erneut veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

 

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer Nr. 11, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

Montags – Freitags     08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstags                   14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Donnerstags               14:00 – 18:00 Uhr

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der Veröffentlichungsfrist können zu den geänderten Planinhalten von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@gersheim.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Die Satzung erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

 

Gersheim, 24.06.2025                                                                                   Der Bürgermeister

 

Lageplan,o.M.

Geltungsbereich der Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Bebauung Langgärten Utweiler“ in der Gemeinde Gersheim, Ortsteil Utweiler

Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 07.02.2024; Bearbeitung: Kernplan

 

Quelle: ZORA, LVGL; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 07.02.2024

 

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