Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Flur, 3. Änderung“
Bekanntmachung der Frühzeitigen Öfentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim in seiner Sitzung am 03.03.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Flur, 3. Änderung“ beschlossen hat.
Ziel der Bauleitplanung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Auf dem Flur, 3. Änderung“ verfolgt die Gemeinde Gersheim das Ziel, eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Ortsteil Peppenkum zu sichern und den bestehenden Siedlungsraum sinnvoll zu ergänzen. Die Planung dient insbesondere dazu, dringend benötigten Wohnraum in qualitätvoller Form bereitzustellen und zugleich eine städtebauliche Struktur zu schaffen, die sich harmonisch in das bestehende Ortsbild einfügt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf dem Flur, 3. Änderung“ umfasst derzeit die Parzellen 155/8, 155/9, 155/10, 155/11, 155/16, 15/17, 155/26 und 155/35 in Flur 1 der Gemarkung Peppenkum.
Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.
Hiermit macht die Gemeinde Gersheim bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan vom 16.03.2026 bis einschließlich 07.04.2026 im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Zimmer Nr. 11, zu den unten stehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:
- Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB
- Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B)
- Begründung und Umweltbericht (Kurzfassung) zum Bebauungsplan
In o.g. Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.
Unter den Internetadressen
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de
https://gersheim.de/rathaus-und-service/gemeindeverwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 07.04.2026 zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: info@gersheim.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Gersheim oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Gersheim oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Gersheim oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Gersheim ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Gersheim, 12.03.2026 Der Bürgermeister
