Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 08.10.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlicher Pfarrgarten“ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde folgende Ziele:

An der bestehenden Einrichtung der „Neuen Haus Sonne gGmbH“ ist ein Anbau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung an das Bestandsgebäude „Im Pfarrgarten 33-35“ geplant. Damit verbunden sind auch bauliche Umstrukturierungen im Bestand, Errichtung von barrierefreien Zugängen, etc., um den sich in den letzten Jahrzehnten verändernden Betreuungsstrukturen und den älter werdenden Bewohnern Rechnung tragen zu können. Das Vorhaben liegt derzeit im Geltungsbereich zweier Bebauungspläne: „Ortsplan Walsheim“ und „Ortsplan Walsheim, 3. Änderung“. Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig.

Ergänzend zu den Bauabsichten von der Neuen Haus Sonne gGmbH soll auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine neue KiTa der Gemeinde entstehen. Diese Fläche gehört derzeit zur „Dorfmitte Walsheim“ (ebenfalls ein Bebauungsplan) und weist dort „Spielwiese“ aus.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlicher Pfarrgarten“ sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung beider Vorhaben geschaffen werden.

Das Plangebiet liegt inmitten der bebauten Ortslage des Gersheimer Ortsteils Walsheim und umfasst die bestehende Bebauung der „neuen Haus Sonne gGmbH“ im Bereich der Straße „Im Pfarrgarten“ (Hs.-Nr. 33-35) samt südlich daran angrenzenden Grundstück sowie die der „Neuen Haus Sonne gGmbH“ gegenüberliegende Grün-/Freifläche.

Begrenzt wird das Gebiet im Westen durch die bestehende Bebauung der Pirminiusstraße (Hs.-Nr. 28 – 32), im Norden und Osten durch Grünflächen mit vereinzelten Gehölzstrukturen sowie im Süden durch die angrenzende Bebauung der Straße „Im Pfarrgarten“ (Hs.-Nr. 26 und 27).

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 5.350 m2.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Dieser Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich die Bebauungspläne „Ortsplan Walsheim“ aus dem Jahr 1965, „Ortsplan Walsheim, 3. Änderung“ aus dem Jahr 1992 und „Dorfmitte Walsheim“ aus dem Jahr 1997.

Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet überwiegend Wohnbauflächen sowie für den westlichen Bereich Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit in Teilen dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Michael Clivot

Bürgermeister

Lagepläne, ohne Massstab

Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nördlicher Pfarrgarten“ in der Gemeinde Gersheim, Ortsteil Walsheim

Quelle: LVGL Saarland, Stand Kataster: 26.08.2024; Bearbeitung: Kernplan

Quelle: ZORA, LVGL; Stand: August 2024

Gemeinde Gersheim
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