Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Batteriespeichersystem Herbitzheim an der L.II.O.231“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim hat in seiner Sitzung am 17.06.2025 den Bebauungsplan „Batteriespeichersystem Herbitzheim an der L.II.O.231“ mit paralleler Teiländerung FNP-Teiländerung als Satzung beschlossen.
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist denjenigen Stellen und Personen, die während der öffentlichen Auslegung der o.g. Bauleitplanverfahren Anregungen vorgebracht haben, das Ergebnis der Prüfung der Anregungen mitzuteilen.
Im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanverfahren sind im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung mehr als 50 Stellungnahmen eingegangen, die im Wesentlichen einen gleichlautenden Inhalt haben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB kann in einem solchen Fall die individuelle Mitteilung des Abwägungsergebnisses an die jeweiligen Stellungnehmenden durch die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Ergebnis der Prüfung ersetzt werden.
Die Gemeinde Gersheim gibt daher bekannt, dass die Ergebnisse der Prüfung dieser Stellungnahmen zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Gersheim bereitgestellt werden:
Rathaus der Gemeinde Gersheim
Bliesstraße 19a
66453 Gersheim
Öffnungszeiten:
- Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
- Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
- Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
- Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Die betroffenen Personen werden gebeten, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.
Gersheim, 02.07.2025
Der Bürgermeister