Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim in seiner Sitzung am 24.09.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Flur, 2. Bauabschnitt“ beschlossen hat.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines bestehenden Wohngebietes.

Für das Plangebiet existierte bereits ein Bebauungsplan. In diesem wurde im Zuge einer Änderung ein Teil der Bauplätze aufgehoben. Dieser Teil soll nun aufgrund der gestiegenen Nachfrage wieder als Baufläche beplant werden.

Das ca. 1 ha große Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand des Ortsteils Peppenkum.

Der Geltungsbereich umfasst die Parzellen 155/26, 155/17, 155/16, 155/11, 155/10, 155/9, 155/8, 164/4 sowie Teile der Parzelle 155/35 und 167 in Flur 01 der Gemarkung Peppenkum.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der untenstehenden Abbildung zu entnehmen.

 

Gemeinde Gersheim
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