Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 24.09.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Langmühlstatt“ beschlossen hat.
Im Ortsteil Reinheim der Gemeinde Gersheim besteht Bedarf an Wohnraum. Deshalb sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen 3. Bauabschnitt des Wohngebietes im Bereich „Osterwiese“ geschaffen werden. Erschließungsansätze sind bereits vorhanden. Neben dem Schaffen von Baugrundstücken, kann durch die Realisierung des Vorhabens die Pfälzerstraße als bisher einzige Zufahrt zum Gebiet „Osterwiese“ entlastet werden.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit überwiegend nach § 35 BauGB (Außenbereich) und in einem kleinen Teilbereich nach dem Bebauungsplan „Abrundung Osterwiese“ (2015) (Darstellung Allgemeines Wohngebiet). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände am östlichen Siedlungsrand von Reinheim als Erweiterung des bestehenden Wohngebietes „Osterwiese“ aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich östlich der bestehenden Wohnbebauung der Pfälzerstraße zwischen der Straße „An der Osterwiese“ und der Saarlandstraße (L 105). Allerdings schließt die geplante Wohnbebauung in Richtung Westen nicht unmittelbar an den bestehenden Siedlungskörper an. Auch in Richtung Osten geht das Plangebiet in die freie Landschaft über.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,0 ha.
Dieser Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Abrundung Osterwiese“ aus dem Jahr 2015.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gersheim stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Gersheim, 29.09.2025 Der Bürgermeister
Lagepläne, o.M.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Langmühlstatt“ in der Gemeinde Gersheim, Ortsteil Reinheim
Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 05.08.2025; Bearbeitung: Kernplan
Quelle: © GeoBasis DE/LVGL-SL (2025); Bearbeitung: Kernplan

