1. Nach Erörterung mit den Eigentümern hat die Umlegungsstelle für die Gemeinde Gersheim mit Beschluss vom 27.04.2026 nach § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634ff.) den Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Im Rappenfeld, III.BA“ in der Gemarkung Walsheim aufgestellt.

2. Dem Umlegungsplan liegt der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Rappenfeld III.BA, 1. Änderung“ zu-grunde.

3. Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis. Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen so-wie die der Gemeinde Gersheim nach §55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, sowie die geldlichen Leistungen und Fälligkeiten.

4. Die Frist, bisher nicht bekannte Rechte anzumelden, ist nach §48 Abs. 2 BauGB mit dem Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.

5. Den Umlegungsbeteiligten wird nach §70 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

6. Der Umlegungsplan liegt vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Zimmer 11 öffentlich aus.

7. Den Umlegungsplan kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

 

Gersheim, 21.05.2026