B E K A N N T M A C H U N G
Beteiligungsbericht der Gemeinde Gersheim für das Jahr 2024
hier: Veröffentlichung gem. § 115 Abs. 2 KSVG
Gem. § 115 Abs. 2 KSVG hat die Gemeinde Gersheim jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und fortzuschreiben.
Am 08.04.2025 nahm der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim den Beteiligungsbericht für das Jahr 2024 zur Kenntnis.
§ 115 Abs. 2 letzter Satz KSVG weist darauf hin, dass der Bericht in geeigneter Weise einer öffentlichen Einsichtnahme zugeführt werden muss.
Der Beteiligungsbericht 2024 der Gemeinde Gersheim wird im Rathaus, Bliesstraße 19 a, 66453 Gersheim, 2. Etage, Zimmer 24, in der Zeit vom
11.04.2025 bis einschließlich 28.04.2025
montags – freitags 08:00 Uhr – 12:00 Uhr (vormittags)
dienstags 14:00 Uhr – 17:00 Uhr (nachmittags)
donnerstags 14:00 Uhr – 18:00 Uhr (nachmittags)
zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.
Der Bürgermeister
gez.
Michael Clivot