Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 die Veröffentlichung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Anlass der Änderung ist die Aufnahme einer Festsetzung, dass Nebenanlagen auch künftig außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sein sollen. Des Weiteren soll eine zeichnerische Festsetzung zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen in den angrenzenden Außenbereich verlagert bzw. an anderer Stelle kompensiert werden und so die bisherige Flächeninanspruchnahme in den Gartenbereichen, die nicht über die bisherigen Festsetzungen abgedeckt ist bzw. über den Geltungsbereich hinausgeht, den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Aus vorgenannten Gründen bedarf es der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hinter den Augärten, 2. BA“.

Die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hinter den Augärten, 2. BA“ ersetzt in ihrem Geltungsbereich die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Augärten, 2. BA“ und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Augärten, 2. BA“ ausschließlich in den getroffenen Regelungsinhalten sowie im Bereich der in der Planzeichnung dargestellten zeichnerischen Änderungen. Im Übrigen gelten die Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Augärten, 2. BA“ vom 01.09.1995 sowie der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Augärten, 2. BA“ vom 20.06.2005 unverändert fort.

Aufgrund der Erweiterung in den Außenbereich bei gleichzeitiger Änderung innerhalb des bestehenden Geltungsbereiches der rechtskräftigen 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Augärten, 2. BA“ ist der Bebauungsplan im Regelverfahren zu ändern bzw. zu erweitern.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gersheim stellt den zu überplanenden Bereich als geplante Wohnbaufläche dar. Die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Geltungsbereich der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 2,4 ha. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Gegenüber der Fassung zur frühzeitigen Beteiligung gibt es folgende wesentliche Änderungen/Ergänzungen:

  • Der Umweltbericht wurde fertiggestellt
  • Aufnahme einer externen Kompensationsmaßnahme auf Grundlage des fertiggestellten Umweltberichtes
  • Aufnahme der Versorgungsanlagen der Pfalzwerke Netz AG samt deren zugehörigen Schutzstreifen
  • Aufnahme von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten des Leitungsträgers

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem Umweltbericht und den unten genannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Gersheim (unter www.gersheim.de) unter folgendem Pfad: Rathaus & Service, Öffentliche Bekanntmachungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können in der Zeit vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024 zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer Nr. 11, während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden:

 

Öffnungszeiten der Gemeinde Gersheim

  • Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
  • Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

 

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

 

DokumentInformationen und betroffene Themen
Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist)o   Schutzgut Boden, ohne Beeinträchtigung: zwar sehr hoher Bodenfunktionserfüllungsgrad am Standort, allerdings legitimiert der Bebauungsplan über den Status quo hinaus keine zusätzliche Beanspruchung von Böden; geplante Heckenpflanzung auf Ackerrand bzw. eutrophem Saum führt zu einer funktionalen Verbesserung

o   Schutzgut Wasserhaushalt, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine Oberflächengewässer betroffen

o   Schutzgut Klima und Lufthygiene, keine Beeinträchtigung: keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen, kein zuordenbarer lufthygienischer Ausgleichsbedarf; keine zusätzliche Verbauung von klimaökologischen Ausgleichsflächen

o   Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt/Artenschutz, keine erhebliche Beeinträchtigung: bauplanungsrechtliche Behandlung einer Ausweitung von Privatgrünflächen auf ehemalige Intensivackerfläche; B-Plan-Änderung führt gegenüber dem Status quo zu einer Verbesserung durch Heckenanpflanzung, allerdings bilanzieller Ausgleich der im rechtskräftigen B-Plan vorgesehenen Heckenpflanzung erforderlich, dieser erfolgt durch Ausgliederung und extensiver Mähwiesennutzung eines Teils einer Intensivpferdekoppel

o   Schutzgut Landschaftsbild, keine negative Wirkung: durch Anpflanzung der Hecke optischer Abschluss der Siedlungsfläche

o   Schutzgut Kultur- und Sachgüter, ohne Beeinträchtigung: keine Kultur- und Baudenkmäler betroffen; keine Bodendenkmäler im Umfeld bekannt; Waldabstände gem. § 14 Abs. 3 LWaldG werden eingehalten; Aufgabe der ackerbaulichen Nutzung einer ca. 140 m² großen Fläche auch im Vorranggebiet Landwirtschaft unerheblich

o   Schutzgut Mensch, keine erhebliche Beeinträchtigung: keine zusätzliche erhebliche Verkehrsbelastung oder Emissionen, keine ausgewiesenen Wanderwege im Umfeld

o   Schutzgebiete: Natur- und Landschaftsschutzgebiete nicht betroffen; Lage innerhalb der Entwicklungszone des Biosphärenreservates Bliesgau ist nicht mit besonderen Restriktionen in Bezug auf die ausgeübte Nutzung verbunden; keine Schutzgebiete n. WHG/LWG betroffen; kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele des ca. 350 m nördlich liegenden NATURA 2000-Gebietes LSG „Blies“

2 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Privaten mit Umweltbezugo   Biosphärenzweckverband Bliesgau: grundsätzliche Bedenken aufgrund der Nichteinhaltung ursprünglich getroffener Festsetzungen (Heckenpflanzung); Forderung zusätzlicher Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern innerhalb oder außerhalb des B-Plans

o   Landwirtschaftskammer: keine grundsätzlichen Bedenken, jedoch erhebliche Bedenken gegen die vorgeschlagenen externen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, da sie zu einer Zerschneidung eines landwirtschaftlichen Schlages innerhalb eines landwirtschaftlichen Vorranggebietes führen

 

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@gersheim.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Michael Clivot

Bürgermeister

Lageplan, o.M.

Geltungsbereich der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hinter den Augärten, 2. BA“ in der Gemeinde Gersheim, Ortsteil Niedergailbach

Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 10.10.2022; Bearbeitung: Kernplan