Kanalwerk Gersheim
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
2023 | 2022 | |||||
1. | Umsatzerlöse | 1.732.699,97 | 1.776.375,52 | |||
2. | Sonstige betriebliche Erträge | 14.775,00 | 50,00 | |||
3. | Materialaufwand | |||||
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.135,74 | 269,28 | ||||
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 758.998,75 | 790.074,93 | ||||
4. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
des Anlagevermögens und auf Sachanlagen | 489.393,10 | 491.927,75 | ||||
5. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 160.362,64 | 181.515,04 | |||
6. | Zinserträge | 113.104,74 | 112.640,48 | |||
7. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 371.469,28 | 438.124,27 | |||
8. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | |||||
= Jahresverlust /-gewinn | 79.232,20 | -12.845,27 |
Kanalwerk Gersheim
Jahresabschluss 2023
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 den Jahresabschluss 2023 wie folgt festgestellt:
– Bilanzsumme zum 31.12.2023 14.944.050,40 €
– Summe der Erträge 1.860.579,71 €
– Summe der Aufwendungen 1.781.356,51 €
– Jahresgewinn 79.223,20 €
Der Jahresgewinn von 79.223,20 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss des Kanalwerks der Gemeinde Gersheim – bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Kanalwerks der Gemeinde Gersheim für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 124 KSVG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unserer Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt “Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitgehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit den Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage unserer Prüfungsurteils zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) Saarland i.V.m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesspezifischen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigVO des Saarlandes i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Saarbrücken, den 27. September 2024
Dornbach GmbH
Niederlassung Saarbücken
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Prof. Hell Theobald
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
Gemäß § 24 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit der Jahresabschluss 2023 des Kanalwerks der Gemeinde Gersheim bekannt gegeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 27. Januar 2025 während den Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer 12.
Gersheim, den 18. Dezember 2024
Der Werkleiter: Michael Clivot Bürgermeister
Kanalwerk Gersheim
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Aktivseite | Passivseite | ||||||||||||||||||||
31.12.2023 | 31.12.2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||||||||||||||||||
EUR | EUR | ||||||||||||||||||||
A. | Anlagevermögen | A. | Eigenkapital |
| |||||||||||||||||
I. | Immaterielle Vermögensgegenstände |
| I. | Stammkapital |
500.000,00 |
500.000,00 | |||||||||||||||
1. | Geleistete Sonderbeiträge | 2.091.786,00 | 2.195.340,00 | II. | Rücklagen | ||||||||||||||||
2. | Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 0,00 | 0,00 | Allgemeine Rücklagen | 117.136,38 | 117.136,38 | |||||||||||||||
2.091,786,00 | 2.195.340,00 | III. | Gewinn | ||||||||||||||||||
II. | Sachanlagen | Verlustvortrag | 137.973,38 | 150.818,65 | |||||||||||||||||
1. | Abwassersammlungsanlagen | 12.517.871,00 | 12.517.81,00 | Jahresgewinn/-verlust | 79.223,20 | -12.845,27 | |||||||||||||||
2. | Betriebliche Geschäftsausstattung | 13.381,00 | 11.310,00 | 834.332,96 | 755.109,76 | ||||||||||||||||
2. | Anlagen im Bau | 62.258,90 | 4.427,23 | ||||||||||||||||||
12.232.722,90 | 12.533.608,23 | ||||||||||||||||||||
B. | Empfangene Ertragszuschüsse | 1.050.742,44 | 1.098.047,32 | ||||||||||||||||||
B. | Umlaufvermögen | ||||||||||||||||||||
I. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | C. | Rückstellungen | ||||||||||||||||||
1. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.988,47
| 3.177,98 | 1. | Sonstige Rückstellungen | 108.175,00 | 64.900,00 | ||||||||||||||
2. | Forderungen an die Gemeinde | 9.992,12 | 131.084,77 | ||||||||||||||||||
3. | Sonstige Vermögensgegenstände | 245.001,04 | 63.755,77 | D. | Verbindlichkeiten | ||||||||||||||||
258.981,63 | 198.018,52 | 1. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 12.774.920,57 | 13.407.216,05 | ||||||||||||||||
II. | Guthaben bei Kreditinstituten | 360.559,89 | 585.035,88 |
| 2. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 164.252,77
| 130.640,66 | |||||||||||||
3. | Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde | 11.626,66 | 56.088,84 | ||||||||||||||||||
12.950.800,00 | 13.593.945,55 | ||||||||||||||||||||
14.944,050,40 | 15.512.002,63 | 14.944.050,40 | 15.512.002,63 | ||||||||||||||||||