Der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 die Anpassung des Geltungsbereiches und die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Nördlicher Pfarrgarten“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlicher Pfarrgarten“ werden folgende Ziele verfolgt:
An der bestehenden Einrichtung des „Haus Sonne“ ist ein Anbau eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderung an das Bestandsgebäude „Im Pfarrgarten 33-35“ geplant. Damit verbunden sind auch bauliche Umstrukturierungen im Bestand, Errichtung von barrierefreien Zugängen, etc., um den sich in den letzten Jahrzehnten verändernden Betreuungsstrukturen und den älter werdenden Bewohnern Rechnung tragen zu können. Das Vorhaben liegt derzeit im Geltungsbereich zweier Bebauungspläne: „Ortsplan Walsheim“ und „Ortsplan Walsheim, 3. Änderung“. Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig.
Ergänzend zu den Bauabsichten von Haus Sonne soll auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine neue KiTa der Gemeinde entstehen. Diese Fläche gehört derzeit zur „Dorfmitte Walsheim“ (ebenfalls ein Bebauungsplan) und weist dort „Spielwiese“ aus. Seit dem Aufstellungsbeschluss wurden die Detailplanungen vorangetrieben, was nun aufgrund der benötigten Fläche auch Anlass zur Anpassung des Geltungsbereiches war.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlicher Pfarrgarten“ sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung beider Vorhaben geschaffen werden.
Das Plangebiet liegt inmitten der bebauten Ortslage des Gersheimer Ortsteils Walsheim und umfasst die bestehende Bebauung des „Haus Sonne“ im Bereich der Straße „Im Pfarrgarten“ (Hs.-Nr. 33-35) samt südlich daran angrenzenden Grundstück sowie die dem „Haus Sonne“ gegenüberliegende Grün-/Freifläche.
Begrenzt wird das Gebiet im Westen durch die bestehende Bebauung der Pirminiusstraße (Hs.-Nr. 28 – 32), im Norden und Osten durch Grünflächen mit vereinzelten Gehölzstrukturen sowie im Süden durch die angrenzende Bebauung der Straße „Im Pfarrgarten“ (Hs.-Nr. 26 und 27).
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 5.960 qm.
Der Bebauungsplan „Nördlicher Pfarrgarten“ ersetzt in seinem Geltungsbereich die Bebauungspläne „Ortsplan Walsheim“ (1965), „Ortsplan Walsheim, 3. Änderung“ (1992) und „Dormitte Walsheim“ (1997).
Der Flächennutzungsplan sieht für das Plangebiet überwiegend Wohnbauflächen sowie für den westlichen Bereich Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ vor. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist somit nicht vollständig erfüllt. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 03.02.2025 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.gersheim.de unter folgendem Pfad: Rathaus & Service, Gemeindeverwaltung, Öffentliche Bekanntmachungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Gersheim, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer Nr. 11, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:
Montag – Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@gersheim.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werde. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Gersheim, 18.12.2024 Der Bürgermeister