Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) Gesetz Nr. 788 vom 15.01 .1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt 1997,S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. 1 S. 1086, 1087), der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Gesetz Nr.1074 vom 26.04.1978 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1998 (Amtsblatt Seite 691 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2023 (Amtsblatt I Seite 1119) i.V.m. § 4 Abs. 8 sowie der Satzung über die Entwässerung
der Grundstücke, den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung (Abwassersatzung) und die Abwälzung der Abwasserabgabe der Gemeinde Gersheim vom 17.09.2009 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.09.2009 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.04.2025 folgende Gebührensatzung beschlossen:

§ 1 Gebührenhöhe
Die Gebührenhöhe für die Beseitigung des in Hauskläranlagen anfallenden Schlammes und in abflusslosen Sammelgruben gesammelten Abwassers wird gemäß § 11 a Abs. 4 der o.a. Abwassersatzung der Gemeinde Gersheim wie folgt festgesetzt:
1 . Grundgebühr pro Entleerung: 107,10 EUR
2. Gebühr pro angefangenen Kubikmeter Schlamm von Hauskläranlagen mit Kanalanschluss: 21,42 EUR
3. Gebühr pro angefangenen Kubikmeter Abwasser von abflusslosen Gruben: 23,91 EUR
4. Freilegung einer Hausklärgrube oder einer abflusslosen Grube pro angefangene Stunde: 71,40 EUR
5. Anfahrt außerhalb der Sammeltour Entsorgung zur Kläranlage (Pauschal): 166,60 EUR

§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bislang gültige Satzung außer Kraft.

Gemeinde Gersheim
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.