Steuertermin 20.02.2025
Die Gemeindekasse Gersheim weist darauf hin, dass am 20.02.2025 die erste Rate der Grundsteuern mit Nebenabgaben, der Hundesteuer sowie am 20.02.2025 die erste Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer fällig werden.
Grund- und Hundesteuer
Bitte beachten Sie, dass für das Jahr 2025 alle in der Gemeinde Gersheim zur Grundsteuer veranlagten Bürger einen Steuerbescheid erhalten werden, da auf diesem die neuen Steuermessbeträge ab 2025 veranlagt werden. Die Grundsteuer mit Nebenabgaben sowie die Hundesteuer für das Jahr 2025 werden nicht für alle Bürger zeitgleich erlassen, sondern können verzögert verschickt werden. Zusätzliche Hinweise finden Sie sowohl auf dem Steuerbescheid beigelegten Infoschreiben sowie im Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersheim und unter www.gersheim.de im Bereich Steuern – Grundsteuer.
Gewerbesteuer
Die erste Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer ergibt sich aus den Gewerbesteuerbescheiden vom 15.01.2025 sowie Folgebescheiden.
Sofern Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir Sie, den jeweiligen Betrag zum 20.02.2025 zu überweisen.
Konten der Gemeinde Gersheim
Kreissparkasse Saarpfalz
IBAN: DE84 5945 0010 1010 7547 19
BIC: SALADE51HOM
Bank 1 Saar eG
IBAN:DE17 5919 0000 1303 6070 01
BIC: SABADE5S
Um Ihnen die Überwachung der Zahlungstermine zu ersparen, bietet Ihnen die Gemeinde Gersheim an, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Sie finden den Vordruck für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren auf der Internet-Seite der Gemeinde Gersheim. Ferner kann der Vordruck selbstverständlich bei der Gemeindekasse angefordert werden.
Gerne erteilt die Gemeindeverwaltung weitere Auskünfte!
Kontakt: Rathaus, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Abteilung II, Finanzen, Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Frau Hofer, Telefon 06843/201-203, E-Mail: mhofer@gersheim.de und Gemeindekasse, Frau Yassine, Telefon 06843/801-230, E-Mail: myassine@gersheim.de
Hier finden Sie das Infoblatt zum Grundsteuer-Jahresbescheid 2025