Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Langmühlstatt“ in der Gemeinde Gersheim, Ortsteil Reinheim

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichekit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2025 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplanes „Langmühlstatt“ teilzuändern.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Wohnbaufläche, um die Erweiterung eines Wohngebietes planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan den Geltungsbereich als Fläche für Landwirtschaft dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Langmühlstatt“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha.

Die BürgerInnen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, mit zugehöriger Begründung und zugehörigem Entwurf des Umweltberichtes, in der Zeit vom 16.03.2026 bis einschließlich 07.04.2026 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.gersheim.de) unter folgendem Pfad: Rathaus & Service -> Öffentliche Bekanntmachungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

 

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Bliesstraße 19a, 66453 Gersheim, Zimmer Nr. 11, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

 

Montag – Freitag        08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag                     14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Donnerstag                 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

 

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: info@gersheim.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

 

Gersheim, 12.03.2026                                                                      Der Bürgermeister

FNP

Begründung

Umweltbericht

 

Lagepläne, o.M.

Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Langmühlstatt“ in der Gemeinde Gersheim, Ortsteil Reinheim

 

Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 05.08.2025; Bearbeitung: Kernplan

 

Quelle: © GeoBasis DE/LVGL-SL (2025); Bearbeitung: Kernplan

Gemeinde Gersheim
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