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Seit vergangene Woche verlangen die französischen Behörden eine Bescheinigung, um nach Frankreich einreisen zu dürfen. Das Formular können Sie hier downloaden. |
Das Formular muss in der französischen Version ausgefüllt werden, wir stellen allerdings auch eine deutsche Übersetzungshilfe zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass entsprechend diesem Formular die Einreise nach Frankreich nur bei Vorliegen folgender Gründe bzw. für folgende Personengruppen erlaubt ist:
- Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Frankreich haben, sowie deren Ehepartner
und Kinder;
- Personen, die durch Frankreich reisen, um zu ihrem Wohnsitz zu gelangen, sowie
deren Ehepartner und Kinder;
- Angehörige medizinischer Berufe zum Kampf gegen Covid 19;
- Unternehmen, die Waren transportieren, darunter Seetransporte;
- Besatzung und Personal von Passagier- oder Cargoflügen, oder wenn diese Personen
als Passagiere reisen, um zu ihrer Ausgangsbasis zurück zu gelangen;
- Personal diplomatischer und konsularischer Vertretungen, sowie internationaler
Organisationen, die ihren Sitz oder ein Büro in Frankreich haben, Inhaber einer
speziellen Aufenthaltsgenehmigung oder eines D-Visums / einer Promae-Karte;
- Grenzpendler.
Stand: 17.04.2020