Wegen des unberechtigten Befahrens von Feldwirtschaftswegen sind kürzlich bei der Gemeindeverwaltung mehrere Hinweise und Beschwerden eingegangen. Solche Wege, die ausschließlich für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr vorgesehen sind, sollen regelmäßig als normale Verbindungsstraße bzw. zweckmäßige Abkürzungen missbraucht werden. Eine Folge davon: Fahrzeuge begegnen auf diesen Wegen größeren landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder längeren Gespannen, es kommt zu erheblichen Behinderungen und oftmals ist ein Vorbeikommen unmöglich. Wenn die Fahrzeuge dann auf angrenzende Flächen ausweichen, entstehen den Eigentümern Flurschäden. Außerdem kann es zu Beschädigungen wie Kratzer an den Fahrzeugen oder gröberen Schäden kommen. Deshalb der Hinweis: Diese Wege sind ausschließlich für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und sonst für alle Kraftfahrzeuge gesperrt.

Gemeinde Gersheim
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