Bereits seit mehreren Jahren gibt es auf den Friedhöfen in Gersheim, Medelsheim, Niedergailbach und Walsheim Grabstätten in Rasengrabfeldern.
Bei dieser Bestattungsform ist laut § 23 Abs. 4 der geltenden Friedhofssatzung der Gemeinde Gersheim das Ablegen von Grabschmuck sowie das Aufstellen von Grablampen, Vasen u.ä. nur auf der Grabsteinplatte in der Zeit vom 15. Oktober bis 31. März erlaubt.
Bitte beachten Sie daher, dass jeglicher Grabschmuck außerhalb dieser Zeit von der Gemeinde jederzeit ohne Ankündigung entfernt werden kann.