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Landtagswahl 2022

Am 27. März 2022 findet die Wahl zum Landtag des Saarlandes statt. 

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zur bevorstehenden Landtagswahl, hier finden Sie: 

Offizielle Bekanntmachungen, Hinweise zur Wahl und zum Wahlprozess und sobald sie vorliegen die amtlichen Endergebnisse.

Wie funktioniert die Landtagswahl im Saarland?

Im Saarland werden die Abgeordneten in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl für 5 Jahre nach den Grundsätzen einer Verhältniswahl gewählt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im Saarland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wähler haben insgesamt nur eine Stimme und mit dieser Stimme wählen sie eine Partei oder Wählergruppe, deren Kandidaten von den Parteien und Wählergruppen auf Listenwahlvorschlägen aufgestellt werden. Diese Listenwahlvorschläge können als Kreiswahlvorschläge für die drei Wahlkreise und als Landeswahlvorschlag für das Saarland aufgestellt werden. Ein Landeswahlvorschlag darf nur zugelassen werden, wenn auch ein Kreiswahlvorschlag für mindestens einen der drei Landeswahlkreise zugelassen wurde.

Die Sitze werden nach den D’Hondt-Verfahren berechnet.

Quick-Link

Landtagswahl 2022

Vorläufige Ergebnisse.

Downloads und weiterführende Links

Hygienemaßnahmen und Maskenpflicht zur Landtagswahl am 27. März 2022

Die Stimmabgabe bei der Landtagswahl am 27. März 2022 organisieren die Ge-
meinden unter fortdauernden COVID-19-Pandemiebedingungen.

Oberstes Ziel ist die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Gewährleistung ei-
nes hohen Infektionsschutzes für alle Wählerinnen und Wähler, alle Mitglieder der Wahl-
vorstände und alle Personen, die sich nach dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl in
den Wahlräumen aufhalten.

Die Gemeinden gewährleisten durch ihre organisatorischen Vorkehrungen sowohl bei der
Briefwahl in den Räumen der Gemeindeverwaltung als auch bei der Urnenwahl in den Wahl-
räumen am Wahltag die Einhaltung der – inzwischen allgemein bekannten und allgemein
praktizierten – Hygienemaßnahmen (z. B. Abstandsgebot, Laufwege, Desinfektionsmöglich-
keit, regelmäßiges Lüften). Die Mitglieder der Wahlvorstände steuern am Wahltag den Zu-
gang zum Wahlraum, um die Stimmabgabe für alle Beteiligten möglichst sicher zu ermögli-
chen.

Bei der Urnenwahl und bei der Briefwahl vor Ort gilt nach der aktuellen Verordnung zur Be-
kämpfung der Corona-Pandemie eine generelle Maskenpflicht während des Aufenthalts in
Wahlgebäuden und Wahlräumen.

Eine Ausnahme von dieser generellen Maskenpflicht ist nur möglich, wenn eine Person aus
gesundheitlichen Gründen nach infektionsschutzrechtlichen Vorschriften von der Masken-
pflicht befreit ist und dies regelmäßig durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachweist oder
aber zur Identifikation der wahlberechtigten Person vor der Aushändigung des Stimmzet-
tels.

Wenn kein solcher Ausnahmefall vorliegt, ist der Wahlvorstand grundsätzlich berechtigt,
eine Person, die keine Maske trägt, aus dem Wahlraum zu verweisen. Die Verweisung aus
dem Wahlraum dient dem Infektionsschutz der sich im Wahlraum aufhaltenden anderen
Personen (Wahlberechtigte, Mitglieder der Wahlvorstände und Wahlbeobachter) und
gleichzeitig der Gewährleistung der Allgemeinheit der Wahl.

Allen Wahlberechtigten steht es frei, an der Landtagswahl im Wege der Briefwahl teilzu-
nehmen. Durch postalische oder elektronische Beantragung der Briefwahlunterlagen und
postalische Rücksendung des Wahlbriefes an die Wohnsitzgemeinde kann die Teilnahme
an der Wahl vollständig kontaktlos erfolgen. Auf diese Weise können auch ungeimpfte
Wahlberechtigte ebenso wie Wahlberechtigte mit erhöhtem Infektionsrisiko sicher an der
Wahl teilnehmen.

Aktuelle Informationen zur Landtagswahl 2022 werden auch im Internet von der Landeswahlleiterin für das Saarland unter www.wahlen.saarland.de eingestellt.