Wie bereits angekündigt, auf Anordnung des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) im Ortsteil Herbitzheim die L 231, Rubenheimer Straße, auf der Strecke zwischen den Einmündungen Saargemünder Straße bis Kremelstraße für den Verkehr voll gesperrt. Grund für die Sperrung ist eine Deckensanierung auf dem betroffenen Abschnitt. Der Zeitraum der Sperrung hat sich jedoch entgegen der ursprünglichen Planung etwas verschoben und findet nun vom 06.07.2026 bis 20.07.2026 statt.

 

Als offizielle Umleitung wird die weitläufige Strecke über die L 105 (nach Gersheim und Habkirchen), die B 423 (nach Erfweiler-Ehlingen) und die L 231 (nach Herbitzheim) ausgewiesen (vgl. Bericht des LfS).

 

Zur Schaffung kürzerer, zumutbarer Wege innerhalb der Gemeinde Gersheim, insbesondere für die Gewährleistung von Arzt- und Apothekenbesuche, Einkauf, Elternverkehr zur Kita bzw. Schule, Fahrten von Betreuungs- und Pflegediensten, u.v.m. wird auf breiten Wunsch der örtlichen Bevölkerung und in Abstimmung mit Sicherheits- und Rettungsdiensten, ausschließlich für Fahrzeuge (< 3,5 t) eine Einbahnregelung über sonst eingeschränkt befahrbare außerörtliche Gemeindestraßen, längstens für die Dauer der eingangs beschriebenen Sperrung eingerichtet.

 

Konkret bedeute dies, dass über

  • den „Lachenweg“: von Herbitzheim, Barbarstraße nach Gersheim, Dekan-Schindler-Straße
  • den „Blieskasteler Weg“: von Bliesdalheim, Wolfersheimer Straße nach Herbitzheim, Blieskasteler Weg

jeweils eine Einbahnstraße zugelassen wird. Hierdurch besteht für den zugelassenen Verkehr die Möglichkeit weitläufige Umleitungen zu vermeiden.

 

Die Umsetzung ist jedoch nur zu gewährleisten, wenn die damit einhergehenden Anordnungen strikt beachtet werden und die Verkehrsteilnehmer mit der nötigen Sorgfalt die eigentlich überwiegend für den land-/forstwirtschaftlichen Verkehr vorgehaltenen Wege nutzen.

 

Aufgrund der Breite der Wege war eine Freigabe lediglich als Einbahnstraße möglich. Auch muss jedem bewusst sein, dass keine hohen Geschwindigkeiten auf den Strecken gefahren werden können. Um den Verkehrsfluss zu gewährleisten sind darüber hinaus auch Halteverbote erforderlich geworden. Die eingerichteten Verkehrszeichen sind daher unbedingt zu beachten. Sollten Erkenntnisse regelmäßiger und / oder vorsätzlicher Missachtungen bestehen, müssen die geschaffenen Verkehrsführungen wieder zurückgenommen werden.

 

Auch mit dieser Regelung sind Einschränkungen und Belastungen, insbesondere für in der Einbahnregelung befindliche Anwesen verbunden. Ohne solche Hinnahmen Einzelner, kann jedoch keine Verbesserung für die Allgemeinheit entstehen. Daher ist ein gemeinsames Miteinander entscheidend für eine positive Umsetzungen dieser zeitlich beschränkten Lösung.

Gemeinde Gersheim
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