Die Gemeinde Gersheim möchte auch in diesem Jahr ihre erfolgreichsten Sportlerinnen und Sportler an einem noch bekanntzugebenden Termin ehren.

Sportlerinnen und Sportler, die einem in der Gemeinde Gersheim ansässigen Verein angehören oder ihren Wohnsitz in Gersheim haben und einem auswärtigen Sportverein angehören und im Zeitraum 1. Oktober 2023 bis 31. August 2024 erfolgreich waren. Hierzu zählen sowohl Einzelsportler als auch Mannschaftsmitglieder, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

 

Einzelsportler

Sportler, die bei einer Landesmeisterschaft oder einer überregionalen Meisterschaft den ersten Platz, oder bei einer deutschen Meisterschaft eine Platzierung unter den ersten drei, oder bei Wettkämpfen ihrer Sportart die Bundesrepublik Deutschland vertreten haben.

 

Mannschaften

Vereinsmannschaften, wenn sie bei deutschen Meisterschaften den 1. bis 3. Platz, oder überregionale Meisterschaften den 1. Platz, oder Landesmeisterschaften den 1. Platz erreicht haben, oder Meisterschaften bei offiziellen Wettkämpfen (z. B. Meisterschaftsspiel des Saarländischen Fußballverbandes, Medenspiele des Saarländischen Tennisbundes oder offizielle Rundenwettkämpfe des Saarländischen Schützenverbandes) errungen haben.

 

Die Abteilung III: Familie, Tourismus, Kultur und Sport bittet, die erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler aller Altersklassen, welche die vorgenannten Kriterien erfüllen, bis spätestens 7. Oktober 2024 schriftlich mit entsprechendem Nachweis (z.B. Kopien von Urkunden) zu melden. Später eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden!

 

Ehrungen für besondere Erfolge im kulturellen Bereich

 

Eine Vielzahl von Vereinen und Einzelpersonen beleben im Laufe eines Jahres das kulturelle Leben in der Gemeinde Gersheim. Grund genug für die Gemeinde, herausragende Leistungen in diesem Bereich zu ehren. Vereine oder Einzelpersonen, die im vergangenen Jahr einen Preis auf Landes- oder Bundesebene erzielt haben oder in einem überregionalen Wettbewerb erfolgreich waren, sollen daher an einem noch festzulegenden Termin für ihre Verdienste geehrt werden. In Frage kommen beispielsweise Sieger beim Wettbewerb „Jugend musiziert“, Bundeswertungsspiele der Musikvereine, Filmfestivals des BDFA, Wertungssingen der Chöre etc.

 

Sind Sie als Einzelperson oder als Ensemble (Chor, Musikverein, Band usw.) im Zeitraum 1. Oktober 2023 bis 31. August 2024.in einem Wettbewerb im In- oder Ausland mit dem 1. bis 3. Platz ausgezeichnet worden oder haben eine vergleichbare Wertung erhalten, so teilen Sie das bitte der Gemeinde Gersheim, Abteilung III: Familie, Tourismus, Kultur und Sport, Rathaus, Bliesstraße 19a, in 66543 Gersheim, tmack@gersheim.de bis spätestens 07. Oktober 2024 schriftlich mit. Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden!

 

Zugelassen sind Personen und Vereine, die im Gemeindegebiet von Gersheim wohnen oder hier ihren Sitz haben oder einem Ensemble / Verein mit Sitz in der Gemeinde Gersheim angehören.