Aufgrund der Unfallverhütungsvorschrift der Gartenbau-Berufsgenossenschaft für Friedhöfe und Krematorien (VSG 4.7) ist die Gemeinde als Friedhofsträger verpflichtet, die Verkehrssicherheit auf den Friedhöfen zu gewährleisten. In diesem Rahmen obliegt ihr die Überprüfung der Standsicherheit der aufgestellten Grabmale. Diese Kontrolle soll einmal jährlich durchgeführt werden. Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass an Grabmalen die Standsicherheit nicht gegeben ist, fordert die Friedhofsverwaltung den Nutzungsberechtigten schriftlich auf, den Grabstein von einem Steinmetz- oder Steinbildhauerbetrieb wieder fachgerecht befestigen zu lassen
Um den Nutzungsberechtigten die Möglichkeit zu geben, der Grabmalkontrolle beizuwohnen, sind die Termine für die einzelnen Friedhöfe nachfolgend aufgeführt:
Friedhof Gersheim: Montag, 19.05.2025, 08:00 Uhr bis 08:30 Uhr
Friedhof Reinheim: Montag, 19.05.2025, 08:35 Uhr bis 09:00 Uhr
Friedhof Niedergailbach: Montag, 19.05.2025, 09:15 Uhr bis 09:35 Uhr
Friedhof Medelsheim: Montag, 19.05.2025, 09:45 Uhr bis 10:05 Uhr
Friedhof Utweiler: Montag, 19.05.2025, 10:15 Uhr bis 10:30 Uhr
Friedhof Seyweiler: Dienstag, 20.05.2025, 08:00 Uhr bis 08:20 Uhr
Friedhof Walsheim: Dienstag, 20.05.2025, 08:25 Uhr bis 08:50 Uhr
Friedhof Rubenheim: Dienstag, 20.05.2025, 09:15 Uhr bis 09:35 Uhr
Friedhof Herbitzheim: Dienstag, 20.05.2025, 09:40 Uhr bis 10:05 Uhr
Friedhof Bliesdalheim: Dienstag, 20.05.2025, 10:10 Uhr bis 10:30 Uhr