Bei einer Begehung der Friedhöfe wurde festgestellt, dass die Flächen vor den Urnenwänden in einigen Ortsteilen leider teilweise ungepflegt aussehen. Ursachen sind beispielsweise verwelkte Blumen, abgebrannte Grabkerzen oder anderer Grabschmuck, die von den Angehörigen oder Freunden der Verstorbenen abgestellt und nach dem Verwelken/Abbrennen/Vergilben nicht abgeräumt und entsorgt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass laut der geltenden Friedhofssatzung der Gemeinde Gersheim nur natürliche Produkte in der Trauerfloristik verwendet werden dürfen. Nach § 23 Abs. 3 Nr. g der Friedhofssatzung ist auch das Anbringen von Gegenständen wie z.B. Kerzenhaltern, Blumenvasen und dergleichen an der Kammer bzw. der Ver-schlussplatte unzulässig. Das Ablegen bzw. Aufstellen von Blumenvasen, Gestecken, Blumenschalen, Kerzen usw. ist nur auf der dafür eingerichteten Vorfläche gestattet. Anlässlich einer Bestattung abgestellte Kränze, Gestecke u. ä. sind spätestens sechs Wochen nach dieser vom Nutzungsberechtigten zu entfernen.
Wir geben hiermit allen Nutzungsberechtigten/Angehörigen/Freunden die Gelegenheit, selbst die abgestellten/angebrachten Gegenstände innerhalb von vier Wochen nach dieser Veröffentlichung zu entfernen. Danach werden die Mitarbeiter des Baubetriebshofes die satzungswidrig abgestellten Gegenstände an und um die Urnenwände ohne weitere Ankündigung entfernen und entsorgen. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahme.
Gerne erteilt die Gemeindeverwaltung weitere Auskünfte!
Kontakt: Rathaus, Bliesstraße 19 a, 66453 Gersheim, Abteilung IV, Bauen, Umwelt und Verkehr, Frau Sandra Pauluhn, Telefon 06843/801-403, E-Mail: spauluhn@gersheim.de


