Bei der Begehung der Friedhöfe im Rahmen der Standsicherheitsüberprüfung der Grabmäler wurde u.a. festgestellt, dass sich auf fast allen Friedhöfen Gräber befinden, die in keinem gepflegten Zustand mehr sind.
Dies wirkt sich leider auch negativ auf die gepflegten Nachbargräber aus, da das Unkraut oftmals hinüberwächst.
Gemäß der geltenden Friedhofssatzung der Gemeinde Gersheim ist jede Grabstätte so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt bleibt.
Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die Gräber ordnungsgemäß herzurichten und in der Folge zu pflegen.
Sollten Sie selbst nicht mehr in der Lage sein die Grabstätte zu pflegen wird empfohlen, die Grabpflege durch einen Gärtnereibetrieb ausführen zu lassen.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Grabstätte vor Ablauf des Nutzungsrechtes auf eigene Kosten einebnen zu lassen.