In welcher Weise die Bestattung vorgenommen wird, richtet sich zunächst nach dem Willen und den Wünschen der Verstorbenen, die noch zu Lebzeiten schriftlich oder mündlich geäußert wurden. Liegt keine Willenserklärung vor, bestimmen die Angehörigen die Art der Bestattung. Sind Angehörige nicht zu ermitteln, wird die Bestattung durch die Gemeinde veranlasst, da im Saarland Bestattungspflicht besteht.

Die im Saarland üblichen Bestattungsarten umfassen: 

  • Erdbestattungen
  • Feuerbestattungen
  • Seebestattungen
  • Oberirdische Bestattung in Urnenstelen

Die würdevolle Begleitung der Verstorbenen auf ihrem letzten Weg bedarf einer Vielzahl von Vorbereitungen, die den Hinterbliebenen gerade in der Zeit der Trauer viel abverlangen.
Was zu tun ist, was Sie beachten müssen und woran Sie im Vorfeld einer Bestattung denken sollten, ist im Folgenden anhand einer Checkliste aufgeführt.

Vor der Bestattung

  • Wahl eines Bestattungsunternehmens
  • Einbettung, Einkleidung und Einsargung der Verstorbenen
  • Falls gewünscht: Aufbahrung organisieren
  • Auswahl eines Sarges/einer Urne
  • Bestattungstermin vereinbaren
  • Pfarrer/Trauerredner bestellen
  • Falls gewünscht: Musikdarbietung bestellen
  • Blumenschmuck bestellen, Kränze anfertigen lassen (Kranzschleifentext)
  • Grabschmuck bestellen (Florist)
  • Grabstein/Kreuz beim Steinmetz in Auftrag geben
  • Kondolenzliste erstellen
  • Trauerfeier ausrichten
  • Traueranzeige in Zeitungen (Motivauswahl, Text, Druck)
  • Trauerkarten/Dankkarten (Motivauswahl, Text, Druck)
  • Grabpflege (bei Erdbestattung) vertraglich regeln

Nach der Bestattung sind einige rechtliche Bestimmungen zu beachten. So sollten vom Verstorbenen eingegangene Verträge und Verpflichtungen aufgelöst oder gegebenenfalls geändert werden. Vieles können und möchten Sie sicherlich selbst erledigen. Es sind aber auch rein administrative Angelegenheiten zu regeln, die Sie vielleicht gerne von einem Fachmann erledigen lassen möchten (z.B. Anträge für Hinterbliebenenrenten). Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen nimmt Ihnen in der Regel diese Wege ab und berät Sie zu speziellen Fragen.

Nach der Bestattung

  • Vorhandene Testamente des Verstorbenen beim Nachlassgericht/Amtsgericht abgeben, Nachlass-Sicherstellung, Testamentseröffnung
  • Gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen (Nachlassgericht/Amtsgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung in Ihrem Fall sinnvoll ist)
  • Meldung bei Rentenversicherungsträger/beim Arbeitgeber
  • Abmeldung oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen (auch Anhänger)
  • Auflösung von Versicherungen (z.B. Sozial-, Renten-, Lebens-, Haftpflicht-, Hausrat, Kfz.- und Lebensversicherung
  • Ggf. Antrag auf Rentenfortzahlung ("Sterbevierteljahr")
  • Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens- oder Sterbegeldversicherung geltend machen
  • Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
  • Auflösung von Konten und (Dauer-) Aufträgen bei Geldinstituten
  • Widerruf von Einzugsermächtigungen
  • Änderung/Einlösung von Sparverträgen
  • Abmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten (GEZ und private)
  • Abmeldung des Gas- und Strombezuges
  • Abmeldung des Telefons (Mobiltelefon, Privatnetzanbieter)
  • Auflösung von Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
  • Abbestellung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften
  • Benachrichtigung der Kirche/Religionsgemeinschaft
  • Benachrichtigung von behandelnden Ärzten
  • Benachrichtigung des Finanzamtes
  • Postnachsendeauftrag an Erben/Bevollmächtigten
  • Termine des Verstorbenen absagen