Wenn sich Hunde als bissig erwiesen haben, in gefahrdrohender Art und Weise Menschen oder Tiere angesprungen haben oder Merkmale bzgl. Angriffslust oder Schärfe aufweisen, sind diese als gefährlich anzusehen. Im Rahmen der Gefahrenabwehr kann die Ortspolizeibehörde Hunde jeder Rasse als gefährlich einstufen, sofern die vorgenannten Merkmale zutreffen.

Darüber hinaus gelten die nachfolgenden drei Rassen ohnehin als gefährlich:

  1. American Staffordshire Terrier
  2. Staffordshire Bullterrier
  3. American Pit Bull Terrier