In unserer Gemeinschaft spielen der Seniorenbeauftragte, der Seniorensicherheitsbeauftragte und der Beauftragte für Menschen mit Behinderung eine wichtige Rolle, um die Integration und Unterstützung von Senior*innen und Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Der Seniorenbeauftragte ist der zentrale Ansprechpartner für Fragen rund um Pflege und Älterwerden. Er vertritt die Interessen der älteren Bevölkerung gegenüber der Kommunalverwaltung und der Politik und arbeitet eng mit der Kommune bei der Planung und Umsetzung von seniorenrelevanten Maßnahmen zusammen. Dabei kooperiert er mit sozialen und kirchlichen Einrichtungen sowie ortsansässigen Vereinen und setzt sich für generationsübergreifende Arbeit ein. Er unterstützt auch Initiativgruppen vor Ort und leistet Öffentlichkeitsarbeit im Interesse der Senior*innen.

Der Seniorensicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe, die Sicherheit der Senior*innen in der Gemeinde zu fördern und zu gewährleisten. Er ist der Ansprechpartner für Sicherheitsfragen, arbeitet mit der Polizei und anderen Sicherheitsdiensten zusammen und informiert die ältere Bevölkerung über mögliche Gefahren und Präventionsmaßnahmen.

Beide Beauftragte für Senior*innen dürfen allerdings keine Aufgaben der professionellen Altenhilfe oder Rechtsberatungen übernehmen, sondern vermitteln entsprechende Dienstleistungen an die Senioren und deren Angehörige weiter. Die Kommune unterstützt ihre Arbeit durch frühzeitige Information über relevante Vorhaben, Bereitstellung von Mitteln und Räumlichkeiten bei Bedarf.

Parallel dazu arbeitet der Beauftragte für Menschen mit Behinderung an der Realisierung von Barrierefreiheit, um die Teilhabe aller am Gemeinschaftsleben sicherzustellen. Dies umfasst zahlreiche Maßnahmen wie die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Räumen und Einrichtungen.

Gemäß dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz 2003 ist die Bestellung eines Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Städten, Gemeinden und Gemeindeverbänden verpflichtend. Zur Unterstützung und Beratung des Beauftragten kann zudem ein kommunaler Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen gebildet werden.

Zum Senioren- und Behindertenbeirat

Insgesamt dienen diese Strukturen und Maßnahmen dazu, eine inklusive und solidarische Gemeinschaft zu fördern, in der Senior*innen und Menschen mit Behinderungen aktiv teilnehmen und unterstützt werden können.