+++ Kinderreisepässe können ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr beantragt werden. +++

Gemäß § 1 des Passgesetzes ist jeder Deutsche verpflichtet, im Besitz eines gültigen Passes zu sein, wenn er über eine Auslandsgrenze ausreist oder wieder einreist. Man spricht dann von der sogenannten Passpflicht. Die Passpflicht besteht daher unabhängig vom Alter einer Person, so dass auch schon Kleinkinder von dieser Regelung erfasst werden.
Da der gegenwärtige deutsche Kinderreisepass kein elektronisches Speicherelement enthält, darf er aus europarechtlichen Gründen nicht länger als ein Jahr gültig sein.
Hintergrund hierfür ist, dass zum Schutz der Identität in der heutigen Zeit nur die Kombination von physischen und elektronischen Komponenten einen für eine jahrelange Gültigkeit hergestellten Ausweis hinreichend fälschungssicher und damit hochsicher macht.
Aufgrund von Gesetzesänderungen wurde die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen (aktuell sechs Jahre) auf ein Jahr reduziert wird. Unverändert bleibt, dass der Kinderreisepass längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt werden kann.
Wird ein Identitätsdokument mit einer Gültigkeit von mehr als zwölf Monaten benötigt, kann wie gewohnt ein Personalausweis und / oder Reisepass ausgestellt werden.
Kinderreisepässe, die bis zum Inkrafttreten des überarbeiteten Passgesetzes ausgestellt oder verlängert wurden, behalten die auf ihnen jeweils angegebene Gültigkeitsdauer. Das heißt alle Pässe, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes beantragt werden, erhalten weiterhin eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Es ist zu beachten, dass ein Dokument bereits vor Erreichen des Ablaufdatums ungültig wird, wenn u.a. eine eindeutige Feststellung der Identität des Passinhabers nicht mehr möglich ist – bzw. aufgrund von Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes im kindlichen Alter.

Auch hier gilt:

Prüfen Sie vor Antritt einer Urlaubsreise Ihre Reisedokumente!
Informationen, welche Ausweisdokumente für die Einreise in das Urlaubsland Ihrer Wahl erforderlich sind, erhalten Sie

  • in Ihrem Reisebüro
  • beim Auswärtigen Amt: www.auswaertiges-amt.de
  • oder bei der Gemeinde Gersheim (Bürgerbüro).

Gebühren

  • für die Ausstellung Kinderreisepass 13,– €
  • für die Verlängerung Kinderreisepass 6,– €
  • für die Aktualisierung Kinderreisepass 6,– €
  • Personalausweis (6 Jahre) 22,80€
  • Reisepass (6 Jahre) 37,50€

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsnachweis (z.B. Stammbuch der Familie, Abstammungs- oder Geburtsurkunde)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Angaben zu Größe und Augenfarbe

Die persönliche Vorsprache des Kindes ist grundsätzlich zur Prüfung der Identität erforderlich. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres hat eine Unterschriftsleistung durch das Kind zu erfolgen (Ausnahme hiervon: medizinische Gründe). Eine Unterschriftsleistung ist auch schon früher möglich, jedoch nicht erforderlich.
Kinderreisepässe sind zusammen mit den gesetzlichen Vertretern zu beantragen. Sollte ein Elternteil verhindert sein, kann ersatzweise eine Einverständniserklärung des Betreffenden vorgelegt werden. Ist das Sorgerecht einem Elternteil übertragen worden, muss der gerichtliche Bescheid hierüber vorgelegt werden.