Generationen & Gesellschaft

Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen wollen soweit wie nur möglich am Leben in der Gemeinschaft teilhaben. Die Realisierung von Barrierefreiheit ist damit zu einer zentralen Aufgabe der kommunalen Politik geworden. Zu den kommunalen Maßnahmen gehören viele Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Absenkung von Bordsteinen, die Ausstattung von Ampeln mit akustischen Signalen für Sehbehinderte und Blinde, die Schaffung von Rampen, die Erneuerung bzw. Einrichtung von Behindertenparkplätzen, aber auch der behindertengerechte Umbau von Freizeiteinrichtungen.

Durch das Saarländische Behindertengleichstellungsgesetz 2003 ist die Beteiligung von kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen verpflichtend. Die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände bestellen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik jeweils eine Person, die möglichst in der Behindertenarbeit erfahren ist. Unbeschadet von dieser Regelung können die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände zur Beratung und Unterstützung der Beauftragten kommunale Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderungen bilden.

Zu den Aufgaben des kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen gehören insbesondere:

  • Die Beratung der Gemeinden und Gemeindeverbände in allen Angelegenheiten, die behinderte Bürger betreffen.
  • Die Teilnahme an den Sitzungen der Vertretungsorgane der Gemeinden oder Gemeindeverbände.

Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen unterstützt die Arbeit aller kommunalen Beauftragten und organisiert jährlich zwei Treffen als Plattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch.

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