Bauen & Umwelt

Bauleitplanung

Die Gemeinde Gersheim ist Träger der Planungshoheit auf ihrem Gebiet. Neben vielen übergeordneten Planungen z.B. nach dem Raumordnungs- bzw. dem Landesplanungsgesetz sowie naturschutzrechtlichen Planungen obliegt ihr im Wesentlichen die Erstellung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und resultierend aus ihm die Aufstellung und Änderung von örtlichen Bebauungsplänen.

Mit diesen Instrumenten gestaltet die Gemeinde ihre Eigenentwicklung. Die Verfahren sind im Baugesetzbuch geregelt und sehr aufwändig. Eine Vielzahl von Behörden und Institutionen (sogenannte Träger öffentlicher Belange) sind an den Verfahren zu beteiligen. Auch die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme.

In einem sorfältigen Abwägungsprozess müssen die Einwendungen und Stellungnahmen gewürdigt werden.

Nach dem Inkrafttreten haben die Bebauungspläne Satzungscharakter und sind sodann geltendes Ortsrecht. Bebauungspläne dürfen dem Flächennutzungsplan nicht widersprechen. Deshalb ist insbesondere bei der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes häufig eine parallel laufende Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde erforderlich.

Zuständiges Beschlussorgan für den Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne ist der Gemeinderat. Die betroffenen Ortsräte sind regelmäßig im Verfahren zu beteiligen.

Außerhalb der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen sind Bauvorhaben indes nicht per se unzulässig. Vielmehr richtet sich deren Zulässigkeit nach den Vorschriften des § 34 Baugesetzbuch (im Innenbereich) und des § 35 Baugesetzbuch (im Außenbereich).

Bebauungspläne nach Ortsteilen:

Geoportal Saarland

Die einzelnen Bebauungspläne mit ihren Änderungen finden sie auf dem Geoportal, siehe Link unten.