Innerhalb unserer Gemeinde wird bei der Zuständigkeit von Straßen zwischen zwei Behörden unterschieden. In erster Linie ist selbstverständlich die Gemeinde Gersheim verantwortlich. Bei den Landstraßen ist jedoch die Straßenverkehrsbehörde beim Saarpfalz-Kreis federführend.

Verkehrsanordnungen werden für verschiedene Maßnahmen benötigt. Hauptsächlich sind hier Anordnungen in folgenden Bereichen zu nennen:

  • stationäre Beschilderung (fest installierte Verkehrszeichen und -einrichtungen)
  • Baustellensicherung
  • Veranstaltungen