EU-Führerschein

Wer die Umstellung seiner alten grauen oder rosafarbenen Fahrerlaubnis beantragt hat, kann den neuen Kartenführerschein nach einer Produktions-/Lieferzeit von ca . drei bis vier Wochen im Bürgerbüro abholen.

Die alte Fahrerlaubnis kann auf Wunsch entwertet wieder ausgehändigt werden.

 

 

Der EU-Führerschein

Seit dem 19. Januar 2013 gibt es den neuen EU-Führerschein. Alle Führerscheine sind dann 15 Jahre gültig und müssen mit einem neuen Lichtbild, wie auch bei Ausweisdokumenten, verlängert werden. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt bestehen. Alle Führerscheine ab 19. Januar 2013 sind also bis 2028 gültig.

Umtauschpflicht für alte Führerscheine

Für alte Führerscheine (grau, rosa oder Karte) besteht eine Umtauschpflicht bis spätestens 2033. Die Bundesregierung hat einen Stufenplan gestaffelt nach Geburtsjahrgängen entwickelt. Daraus geht hervor, wer bis wann seinen Führerschein umtauschen muss. Ältere Personen sind von der Umtauschpflicht befreit. Bis wann man seinen Führerschein umtauschen muss, kann man dem nachstehenden Plan entnehmen.

  • Geburtsjahr vor 1953 Tausch bis 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958 Tausch bis 19. Januar 2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964 Tausch bis 19. Januar 2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970 Tausch bis 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr 1971 oder später Tausch bis 19. Januar 2025

Wer schon einen Kartenführerschein erhalten hat (oder seinen alten »Papierführerschein« freiwillig oder wegen dem Erwerb einer neuen Führerscheinklasse getauscht hat), hat diesen ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 erhalten. Für diese Kartenführerscheine sollen folgende Umtauschtermine gelten:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 Tausch bis 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 Tausch bis 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 Tausch bis 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008 Tausch bis 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009 Tausch bis 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010 Tausch bis 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011 Tausch bis 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahr 2012 bis 18.1.2013 Tausch bis 19. Januar 2033

Führerscheine im Kartenformat, welche ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden haben bereits eine Befristung für die Gültigkeit des Dokuments auf 15 Jahre ab Ausstellungsdatum.

Zu folgenden Themen erhalten Sie beim Bürgerbüro Auskünfte

Erstantrag auf Führerschein und Führerschein ab 17 Jahren

Erweiterung und Umstellung von Führerscheinen

  • Erweiterung des Führerscheins: A-Klassen und B-Klassen
  • Erweiterung des Führerscheines auf Klasse C1/C1E/C/CE
  • Umtausch eines Führerscheins (grau/rosa/Karte)
  • Verlängerung der Führerscheinklassen C1, C1E, C, CEWeitere Führerscheine
  • Berufskraftfahrerqualifikation
  • Internationale Führerscheine
  • Führerschein für Busse (Klasse D1, D1E, D, DE)
  • Umschreibung ausländischer Führerscheine
  • Führerschein zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht