Hinter dem Begriff „Ortspolizeibehörde“ verstreckt sich nicht die uniformierte Vollzugspolizei, sondern vereinfacht ausgedrückt die Verwaltungspolizei. Hier werden Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wahrgenommen.

Beispiele:     

Aufgaben im Bereich Nichtraucherschutzgesetz, Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland, Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, …

Für Delikte im Bereich Strafrechts ist natürlich die uniformierte Vollzugspolizei zuständig.