Die Gemeindeverwaltung führt eine nach Ortsteilen getrennte Bauwarteliste, in die sich Interessenten auf formlosen, schriftlichen Antrag eintragen lassen können. Die Bauwarteliste wird geführt in Abteilung IV, Bauen, Umwelt und Verkehr. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung.

Stehen gemeindliche Baugrundstücke zum Verkauf, werden die Bewerberinnen und Bewerber in einem zweistufigen Verfahren

1) zunächst über ihr weiterhin bestehendes Interesse befragt. Wird dieses Interesse bejaht, so werden

     weitere, für die anschließende Verteilung wichtige Kriterien in einem beigefügten Formular abgefragt.

     Wird das Interesse verneint, so werden die Bewerber von der Warteliste gestrichen. Ein neuerliches

     Interesse bedarf dann einer erneuten formlosen, schriftlichen Bewerbung.

2) Sodann wird in einem zweiten Schritt nach Anhörung des jeweiligen Ortsrates und nach Festlegung

     des Verkaufspreises durch den Gemeinderat zu einem gemeinsamen Vergabetermin aller

     Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wobei sich die Reihenfolge der Auswahl vorhandener

     Grundstücke nach den anschließenden Vergaberichtlinien richtet.

Gemeinde Gersheim
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