Haushalt der Gemeinde Gersheim
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Haushaltsplan, der in Form einer Haushaltssatzung, die jeweils für das Kalenderjahr gilt und zum Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres in Kraft tritt, durch den Gemeinderat beschlossen wird.
Der Haushaltsplan besteht aus einem Ergebnishaushalt und einem Finanzhaushalt. Der Ergebnishaushalt listet alle voraussichtlichen Aufwände und Erträge des jeweiligen Haushaltsjahres auf. Der Finanzhaushalt enthält alle Aus- und Einzahlungen der Kommune aus Investitionstätigkeit und alle Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit. Die jeweiligen Gesamtbeträge werden zusammen mit der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen (Kreditermächtigung) durch die Haushaltssatzung festgesetzt.
Rechtsgrundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde ist das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG), das in seinem dritte Teil Regelungen über die Gemeindewirtschaft enthält. Der erste Abschnitt dieses Teil widmet sich der „Haushaltswirtschaft“ (§§ 82 - 101 KSVG). Ergänzt werden diese Rechtsgrundlagen durch die Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO).
Der Gemeinderat der Gemeinde Gersheim hat in seiner Sitzung am 05.07.2022 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Ehe sie bekannt gemacht wird und in Kraft treten kann, ist sie der Kommunalaufsichtsbehörde beim Landesverwaltungsamt zur Prüfung und Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen.
Die beschlossene und öffentlich bekannt gemachte Haushaltssatzung 2022 sieht für das Haushaltsjahr 2022 folgende wesentliche Festsetzungen zur Haushaltsplanung der Gemeinde vor:
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt
für das Haushaltsjahr 2022 auf 727.260,00 EUR.
Die erforderlichen Genehmigungen durch die Kommunalaufsichtsbehörde wurden mit Schreiben vom 11.08.2022 erteilt und die Haushaltssatzung wurde am 23.08.2022 durch Veröffentlichung auf unserer Internetseite bekannt gemacht.