Steuern und Finanzen

Gemeindekasse

Allgemeine Informationen

Die Gemeindekasse übernimmt die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Gemeinde Gersheim.

Sie überwacht den rechtzeitigen Zahlungseingang von Forderungen und ist zuständig für die Mahnung und Stundung von Forderungen.

Als Vollstreckungsbehörde kümmert sich die Gemeindekasse um die Beitreibung offener Forderungen der Gemeinde Gersheim, sowie offener öffentlich-rechtlicher Forderungen im Rahmen der Amtshilfe für andere Behörden.

Für die Begleichung offener Forderungen überweisen Sie bitte den fälligen Betrag mit Angabe des Verwendungszwecks auf eines der nachfolgend angegebenen Bankverbindungen oder nutzen Sie bei wiederkehrenden Zahlungen die Möglichkeit der Zahlung per Lastschrift.

Kreissparkasse Saarpfalz

IBAN: DE84 5945 0010 1010 7547 19
BIC: SALADE51HOM

Bank 1 Saar eG

IBAN: DE17 5919 0000 1303 6070 01
BIC: SABADE5S

SEPA-Lastschrift-Mandat

Mit diesem Formular können Sie uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat für alle wiederkehrenden Zahlungen (Kindergartenbeiträge, Steuerzahlungen, etc.) erteilen. Bitte füllen Sie das Formular aus und reichen Sie es bei der Gemeinde ein. Die zu zahlenden Beiträge werden dann zu den Fälligkeitsterminen von Ihrem Konto abgebucht.