Führungszeugnisse können beim Einwohnermeldeamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes beantragt werden.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz: www.bundesjustizamt.de

Über diese Internetseite können Sie auch das Führungszeugnis online beantragen.

Hierzu benötigen Sie:

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:

  • Einfaches Führungszeugnis Belegart N
    Dieses wird für private Zwecke ausgestellt.
  • Erweitertes Führungszeugnis Belegart NE
    Ein erweitertes Führungszeugnis wird z.B. benötigt für berufliche sowie ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei der Betreuung erwachsener Menschen mit Behinderung.
  • Daneben gibt es das Führungszeugnis Belegart O oder OE.
    Dieses wird für behördliche Zwecke ausgestellt, z.B. zur Beantragung einer Gaststättenerlaubnis. Das Führungszeugnis O bzw. OE wird direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn an die zuständige Stelle gesandt. In diesem Fall muss bei der Antragsstellung neben der Anschrift der entsprechenden Behörde auch deren Aktenzeichen sowie der Verwendungszweck angegeben werden.

    Gebühren
    Die Gebühr beträgt 13,– € und ist bei Antragstellung zu begleichen, bzw. wird per Rechnung erhoben.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei NE/OE: Schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers bzw. des Einrichtungsträgers auf Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
  • bei Behördenführungszeugnissen (Belegart O/OE) wird die Anschrift der Empfängerbehörde, das dortige Geschäftszeichen und der Verwendungszweck benötigt.