Als Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks ist man zur Reinigung der Bürgersteige, Gehwege, Straßenrinnen, usw. verpflichtet. Die Reinigungspflicht erstreckt sich bis zur Mitte der Fahrbahn. Zur Säuberung umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras und Wildkräutern sowie Unrat jeglicher Art. Schächte zur Straßenkanalisation oder bei Hydranten sind stets freizuhalten und zu säubern.
Abteilung I
Straßenreinigung
Weitere Anliegen in Gersheim
Abteilung II
Abfall und Entsorgung
Abfuhrkalender 2025
Hier finden Sie den Abfuhrkalender zum Download.
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Abteilung II
Müllkostenzuschuss bei Inkontinenz
Die Gemeinde Gersheim möchte eine familienfreundliche Gemeinde sein. Dazu g [...]
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