• Müllablagerungen jeglicher Art an den Containerstandplätzen sind strengstens verboten! Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und können mit Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden.
  • Auch das Abstellen von Wertstoffen außerhalb der Container stellt eine Ordnungswidrigkeit dar! Bitte suchen Sie bei Überfüllung einen anderen Containerstandort auf.

Quick-Link

Gemeinde Gersheim
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.