• Müllablagerungen jeglicher Art an den Containerstandplätzen sind strengstens verboten! Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und können mit Bußgeld bis zu 50.000 € geahndet werden.
  • Auch das Abstellen von Wertstoffen außerhalb der Container stellt eine Ordnungswidrigkeit dar! Bitte suchen Sie bei Überfüllung einen anderen Containerstandort auf.

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