Steuern und Finanzen

Gemeindesteuern

Nach Artikel 106 Abs. 6 des Grundgesetzes steht das Aufkommen der Grundsteuer und Gewerbesteuer („Realsteuern“) sowie das Aufkommen örtlicher Verbrauchs- und Aufwandssteuern, insbesondere die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer, den Gemeinden zu. Hierbei haben sie das Recht, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Rahmen der Gesetze selbst festzusetzen und die Besteuerung durch Satzung zu regeln.

Daneben erhalten die Gemeinde nach vorgegebenen Schlüsseln sowohl Anteile am Einkommensteuer- als auch am Umsatzsteueraufkommen.

Die einzelnen Gemeindesteuern, sowie die betreffenden Hebesätze und das Besteuerungsverfahren werden hier näher beschrieben.

Steuersatzungen und Steuersätze

Hier können Sie unsere Steuersatzung downloaden und Steuersätze einsehen.

Übersicht Gemeindesteuern

Grundsteuer

Hier gelangen Sie zur Übersicht über die Grundsteuer der Gemeinde Gersheim.

Hundesteuer

Hier gelangen Sie zur Übersicht über die Hundesteuer der Gemeinde Gersheim.

Gewerbesteuer

Hier gelangen Sie zur Übersicht über die Gewerbesteuer der Gemeinde Gersheim.

Vergnügungssteuer

Hier gelangen Sie zur Übersicht über die Vergnügungssteuer der Gemeinde Gersheim.