Hier können Sie unsere Steuersatzung downloaden und Steuersätze einsehen.
Gemeindesteuern
Nach Artikel 106 Abs. 6 des Grundgesetzes steht das Aufkommen der Grundsteuer und Gewerbesteuer („Realsteuern“) sowie das Aufkommen örtlicher Verbrauchs- und Aufwandssteuern, insbesondere die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer, den Gemeinden zu. Hierbei haben sie das Recht, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Rahmen der Gesetze selbst festzusetzen und die Besteuerung durch Satzung zu regeln.
Daneben erhalten die Gemeinde nach vorgegebenen Schlüsseln sowohl Anteile am Einkommensteuer- als auch am Umsatzsteueraufkommen.
Die einzelnen Gemeindesteuern, sowie die betreffenden Hebesätze und das Besteuerungsverfahren werden hier näher beschrieben.
Steuersatzungen und Steuersätze
Hier gelangen Sie zur Übersicht über die Grundsteuer der Gemeinde Gersheim.
Hier gelangen Sie zur Übersicht über die Hundesteuer der Gemeinde Gersheim.
Hier gelangen Sie zur Übersicht über die Gewerbesteuer der Gemeinde Gersheim.
Hier gelangen Sie zur Übersicht über die Vergnügungssteuer der Gemeinde Gersheim.