Seniorenbeauftragte
Generationen & Gesellschaft
Seniorenbeauftragte
Aufgaben des Seniorenbeauftragten:
- ist der Ansprechpartner zum Thema: Pflege und Älterwerden für Senioren bzw. deren Angehörige vor Ort.
- vertritt und äußert Forderungen, Wünsche und Nöte sowie Bedürfnisse der älteren Bevölkerung gegenüber den kommunalen Verwaltungen und der Politik (vernetzende Wirkung)
- bietet Sprechstunden an oder gewährleisten auf andere Weise ihre Erreichbarkeit
- arbeitet bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen in Seniorenangelegenheiten mit der Kommune zusammen
- kooperiert mit den sozialen und kirchlichen Einrichtungen sowie den ortsansässigen Vereinen
- setzt sich für eine generationsübergreifende Arbeit in den Vereinen ein
- unterstützt Initiativgruppen vor Ort (z.B. Organisation von Besuchsdiensten usw.)
- arbeitet mit der Koordinationsstelle für das Seniorenkonzept des Saar-Pfalz Kreises, dem Seniorenbeirat sowie den sozialen Einrichtungen zusammen
- führt Seniorenspaziergänge durch (Gemeinde- und Ortsteile), um für mögliche Barrieren bzw. Probleme zu sensibilisieren
- leistet Öffentlichkeitsarbeit im Interesse der Seniorinnen und Senioren
Aufgaben, die von den Seniorenbeauftragten nicht wahrgenommen werden dürfen:
- Aufgaben der professionellen sowie praktischen Altenhilfe dürfen von ihnen selbst nicht wahrgenommen werden, sondern sie vermitteln die entsprechenden Dienstleistungen weiter an die Senioren und Angehörigen
- Rechtsberatungen
Mögliche Unterstützung der Seniorenbeauftragten durch die Kommunen:
- die Seniorenbeauftragten werden frühzeitig über kommunale Vorhaben (z.B. Baumaßnahmen, die Senioren betreffen, etc.) informiert und ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dies gilt auch bei der Erarbeitung von Konzepten für das Leben im Alter.
- Städte und Gemeinden können für die Arbeit der Seniorenbeauftragten und den damit verbundenen Auslagen (Anschaffungen, Fortbildungskosten, Kilometergeld usw.) Mittel in den Haushalt einplanen.
- bei Bedarf können die Kommunen für die Beratungstätigkeiten, Veranstaltungen usw., Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
Judith von der Lieck
+49 (0) 176 – 100 235 89
jvonderlieck@gersheim.de
Seniorenbeauftragte
Sprechzeiten
Jeden 3. Dienstag im Monat im Rathaus Gersheim, nach Terminvereinbarung.
Seniorenratgeber Bliestal
Unsere Gesellschaft wird älter. Das ist nicht nur eine Herausforderung, sondern auch ein großer Gewinn für uns alle. Mit steigendem Lebensalter ändern sich die Gewohnheiten und Anforderungen, die der Mensch an den Alltag stellt. Dinge, die in der Vergangenheit selbstverständlich waren, erscheinen nunmehr – auch im Zuge der technischen Entwicklungen – anspruchsvoll.
Damit unsere Senioren mit diesen Fragen nicht alleine gelassen werden, haben nun die drei Bliestalkommunen Blieskastel, Gersheim und Mandelbachtal einen gemeinsamen Seniorenratgeber herausgebracht. In dieser Broschüre finden Sie zahlreiche nützliche Informationen. In verschiedenen Kategorien werden Informationen über medizinische, gesellschaftliche und soziale Belange zur Verfügung gestellt.
Download Seniorenratgeber