Anmeldungen

Nach dem neuen bundeseinheitlichen Melderecht muss sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und – wenn vorhanden – den Reisepass mit, damit auch die darin enthaltenen Angaben geändert werden können. Ferner ist eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich (ein entsprechendes Formular können Sie auf dieser Seite weiter unten abrufen, siehe unter Formulare). Die Vorlage des unterschriebenen Mietvertrages ist nicht ausreichend.

Abmeldungen

Generell ist die Abmeldepflicht innerhalb des Bundesgebietes weggefallen.
Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen. Das heißt, es ist immer dann eine Abmeldung erforderlich, wenn Sie

  • ins Ausland verziehen oder
  • aus einer Nebenwohnung oder weiteren Wohnung ausziehen.

Bei der Abmeldung sind der Personalausweis sowie eine Bestätigung des Wohnungsgebers (ein entsprechendes Formular können Sie auf dieser Seite weiter unten abrufen, siehe unter Formulare) vorzulegen.
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 12 BMG sind bei einem Wegzug ins Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und der Staat zu speichern.

Ummeldung innerhalb der Gemeinde

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, müssen Sie ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Bitte legen Sie zur Ummeldung den Personalausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung vor. Ein entsprechendes Formular finden Sie weiter unten (siehe unter Formulare).

Für die An-, Ab und Ummeldung gilt:

  • Grundsätzlich ist zur An-/Ab- bzw. Ummeldung das persönliche Erscheinen erforderlich.
  • Ist der Meldepflichtige verhindert, so besteht die Möglichkeit, sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Setzen Sie sich in diesem Fall mit dem Bürgerbüro in Verbindung.

Zu beachten ist auch, dass ein Fahrzeughalter gemäß der Fahrzeugzulassungsverordnung verpflichtet ist, den Umzug bzw. eine Namensänderung der Zulassungsbehörde anzuzeigen, damit die Fahrzeugdokumente geändert werden können.
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde ändern wir die Zulassung gerne für Sie ab
(Ausgenommen Mittelstadt St. Ingbert)

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Reisepass (falls vorhanden)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, benötigt die Meldebehörde gegebenenfalls Ihre Heiratsurkunde bzw. bei Kindern die Geburtsurkunde. Bei ausländischen Urkunden ist ggfs. eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.