Den Bund fürs Leben zu schließen, das ist ein ganz besonderes Ereignis.
Heiraten kann jeder auf dem Standesamt seiner Wahl. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist jedoch das Standesamt, in dessen Bezirk die beiden Verlobten wohnen. Bei mehreren Wohnsitzen hat man die Möglichkeit zwischen diesen beiden zuständigen Standesämtern zu wählen.#
Wenn Sie einen festen Termin für sich geplant haben, sollten Sie sich rechtzeitig, frühestens ein halbes Jahr vorher, anmelden.
Dieses gilt insbesondere bei beliebten Daten wie Freitag der 13., Valentinstag oder Trauterminen an Samstagen. Selbstverständlich ist es aber auch möglich, kurzfristig in die Ehe zu starten.
Zur genaueren Absprache, welche Unterlagen im Einzelnen zur Anmeldung der Eheschließung benötigt werden, nehmen Sie bitte persönlichen Kontakt mit dem Standesamt auf.