Gewerbeanmeldung

Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung ist der Gewerbetreibende verpflichtet, den Beginn eines Gewerbebetriebes, die Verlegung der Betriebsstätte, Veränderungen im Gewerbegegenstand und die Aufgabe des Gewerbebetriebes zeitnah anzuzeigen.

Voraussetzungen und notwendige Unterlagen

Einzelunternehmung: Vorlage eines gültigen Personalausweises oder einer Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden. Je nach Gegenstand der Einzelunternehmung sind evtl. Zusätzlich eine Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle, Maklererlaubnis, polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister etc. vorzulegen.
Eingetragener Kaufmann (eK): Wie Einzelunternehmung- allerdings ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges erforderlich.
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR): Wie Einzelunternehmung- allerdings sind alle Gesellschafter zur Meldung verpflichtet. Anmeldung in Vollmacht und Kopie des Personalausweises ist möglich.
Offene Handelsgesellschaft (OHG): wie GbR – allerdings ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges erforderlich.
Kommanditgesellschaft (KG): Personalausweis, Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges und ggf. Notwendige Erlaubnisse
Kapitalgesellschaften: Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder, wenn die Eintragung im Handelsregister noch nicht erfolgte, eine Kopie des notariellen Gesellschaftsvertrages sowie ggf. Notwendige Erlaubnisse (Maklererlaubnis, etc.)

Zum Nachweis eines Betriebssitzes in der Gemeinde Gersheim erbitten wir – sofern Sitz der Betriebsstätte abweichend von der Wohnanschrift und nicht im eigenen Eigentum des Gewerbemeldenden – die Vorlage des Mietvertrages zwischen dem Hauseigentümer und dem Gewerbetreibenden oder eine schriftliche, kurze Einverständniserklärung des Hauseigentümers.
Bei Gewerbeanmeldung von ausländischen Staatsangehörigen ist eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, die die Erlaubnis beinhaltet, eine selbständige Gewerbstätigkeit aufzunehmen.
Ein in einem ausländischen Handelsregister eingetragenes Unternehmen hat die entsprechenden Eintragungsunterlagen nebst deutscher Übersetzung (von vereidigtem Übersetzer) vorzulegen.

Gewerbeabmeldung /Voraussetzung und notwendige Unterlagen

Gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden, bei der GbR sind alle Mitglieder zur Meldung verpflichtet und haben sich mit einem gültigen Personalausweis auszuweisen.

Sie haben auch die Möglichkeit, das Online-Portal "EA-Saar” zu nutzen. Neben allgemeinen und rechtlichen Informationen zum Gewerbebetrieb und zu Gewerbemeldungen bietet das Portal die Möglichkeit, Auskünfte über bestehende Gewerbe einzuholen und auf digitalem Wege Gewerbemeldungen einzureichen.

  • Gewerbeabmeldung
  • Gewerbeanmeldung
  • Gewerbeummeldung