Gebäude und Grundstücke

Liegenschaftsverwaltung

Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig. Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung der Gemeinde gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes, u.a. bestehend aus Schulen, Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäuden, Bürgerhäusern bzw. Mehrzweckhallen, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Sport- und Kulturstätten.

Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:

  • Bewirtschaftung der Liegenschaften (kaufmännisches Gebäudemanagement)
  • Verwaltung von unbebauten Grundstücken
  • Mietangelegenheiten einschließlich der Nutzung von Turn- und Mehrzweckhallen
  • Pachtangelegenheiten (insbesondere landwirtschaftliche Grundstücke)
  • Erwerb und Verkauf von Grundstücken

Verpachtung und Vermietung von Grundstücken

Wenn in der Gemeinde Gersheim Flächen zur Verpachtung zur Verfügung stehen, dann wird dies im amtlichen Mitteilungsblatt und der Website unter News bekannt gegeben.

Sie können sich allerdings auch gerne direkt an die zuständige Sachbearbeiterin wenden:

 

Pachtantrag/-gesuch 

Ein Ersuchen ist schriftlich bei der zuständigen Sachbearbeiterin unter Angabe Ihrer vollständigen Anschrift mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse einzureichen. Weiterhin werden Angaben um welches Grundstück es sich handelt, Gemarkung und falls vorliegend Flurnummer oder Adresse benötigt. Eventuelle Preisvorstellungen können auch mit angegeben werden.

Sie können auch hierzu gerne unser vorgefertigtes Antragsformular nutzen.

Das gleiche Prozedere gilt ebenfalls, wenn Sie der Gemeinde Gersheim ein landwirtschaftliches Grundstück zum Kauf anbieten möchten.

Ihr Antrag wird dann in unserem Hause von verschiedenen Gremien überprüft, was in manchen Fällen ein wenig Zeit in Anspruch nimmt.

 

Preisübersicht 

landwirtschaftliche Pacht pro Jahr:

Ackerland:                                  100    €/ha

Grünland:                                     80      €/ha

Unland/Hanglage:                     70      €/ha

Mindestpacht je Pächter:       20       €

 

Grundstücksmiete pro Jahr:

Grundstück an Wohnbebauung    0,50 €/ m²

Mindestens pro Grundstück            60 €

Häufig gestellte Fragen